Asylantrag genehmigt, und der auf Kassenrezepten angegebene Kostenträger ist plötzlich nicht mehr erstattungspflichtig: Vor dieser Problematik warnen Zuständige des Deutschen Apotheken Portals. Inhaber sollten vorab besser nachfragen, speziell bei Hochpreisern.
Details zur Versorgung von Asylbewerbern mit Medikamenten unterscheiden sich von Kammerbezirk zu Kammerbezirk. Ein Blick in das Asylbewerberleistungsgesetz: In Bayern sind bei Kosten, die über Paragraph 4 („Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt“) und Paragraph 6 („Sonstige Leistungen“) anfallen, Landkreise und kreisfreie Gemeinden in der Pflicht.
Wie das Deutsche Apotheken Portal (DAP) berichtet, verordnen Ärzte Asylbewerbern Medikamente über ein normales Kassenrezept (Formular 16), ein Privatrezept oder ein vom Bayerischen Sozialministerium herausgegebenes Rezeptformular. Ein Kostenträger muss angegeben werden. Im Unterschied zu GKV-Verträgen tun Apotheker gut daran, besser nachzufragen. Dazu folgender Fall: Ein Apotheker erhielt das Rezept ohne Vergütung zurück, da der Kostenträger die Bezahlung ablehnt. In einem Schreiben verweist er darauf, dass der Patient mittlerweile einen Aufenthaltstitel habe – seine Verordnung war zwei Wochen danach ausgestellt worden. Mitarbeiter der Arztpraxis haben keine Informationen dazu bekommen. Im besagten Fall handelte es sich um lediglich zehn Euro Verlust - der Rechercheaufwand würde weitaus höhere Personalkosten „verbrennen“. Bei Verordnungen ab 1.000 Euro rät der Bayerische Apothekerverband (BAV) Kollegen, vor der Abgabe beim Kostenträger nachzufragen.
Das ist leichter gesagt als getan, wie DAP-Experten anhand eines weiteren Falls darstellen. Ein Apotheker soll Isozid® N3 (100 Tabletten) und Eremfat® N3 (100 Tabletten) abgeben. Das Rezept hat einen Wert von rund 300 Euro. Am Freitagnachmittag ist beim zuständigen Kostenträger niemand mehr erreichbar. Die 100er-Packung Isozid® hat der Großhändler nicht vorrätig. Was tun? Tuberkulose-Therapien dulden keinen Aufschub, doch wird eine begründete Abgabe von zwei Mal 50 Stück Isozid® akzeptiert? Das Risiko trägt einzig und allein der Inhaber.