Trotz klarer gesetzlicher Regelungen, standardisierter Hirntoddiagnostik und transparenter Allokationsverfahren halten sich rund um die Organspende zahlreiche Mythen. Sie prägen die öffentliche Debatte und werden im klinischen Alltag vor allem in Patient*innen- und Angehörigengesprächen sichtbar.
Fehlannahmen entstehen häufig aus Unsicherheit oder unvollständiger Information. Für die ärztliche Kommunikation ist es daher entscheidend, typische Irrtümer zu kennen und sachlich einordnen zu können.
Mythos 1: „Ich bin zu alt oder zu krank, um Organe zu spenden.“
Fakt: Für die Eignung zur Organspende zählen nicht Alter oder der allgemeine Gesundheitszustand potenzieller Spender*innen sondern der Zustand der Organe. Selbst hochbetagte Personen können spenden, außerdem gibt es nur wenige Vorerkrankungen, die eine Organspende ausschließen – geprüft wird dies individuell nach medizinischen Kriterien vor einer Transplantation.1 Absolute Ausschlussgründe sind z.B. unbehandelte Infektionen oder bösartige Krebserkrankungen.2
Mythos 2: „Hirntod ist nicht wirklich Tod.“
Fakt: Hirntod bedeutet den irreversiblen Ausfall aller Gehirnfunktionen. Medizinisch und rechtlich gilt die Person damit als verstorben. Der Kreislauf kann nur über einen begrenzten Zeitraum künstlich aufrechterhalten werden, um Organe zu erhalten.2 Ein Hirntod wird unabhängig voneinander durch zwei erfahrene Fachärzt*innen mittels klar definierter Hirntod-Diagnostik festgestellt.2
Mythos 3: „Wenn ich Organe spenden möchte, wird im Notfall nicht alles für meine Rettung getan.“
Fakt: Die Therapieentscheidung ist strikt vom Spenderstatus getrennt. Notfallbehandelnde Ärzt*innen haben keinen Zugriff auf das Organspende-Register. Eine Organentnahme wird erst dann geprüft, wenn der irreversible Ausfall der gesamten Hirnfunktion zweifelsfrei festgestellt wurde.2
Mythos 4: „Die Angehörigen können nach der Organentnahme keinen würdigen Abschied nehmen / der Körper wird entstellt.“
Fakt: Die Organentnahme erfolgt als regulärer chirurgischer Eingriff mit sorgfältigem Wundverschluss. Der Leichnam wird würdevoll versorgt. Eine offene Aufbahrung ist in der Regel problemlos möglich. Angehörige können Abschied nehmen, wie gewünscht.1,2
Mythos 5: „Man kann seine Entscheidung nicht mehr ändern.“
Fakt: Die Entscheidung lässt sich jederzeit anpassen – über den Organspendeausweis oder das zentrale Organspenderegister.3 Es gilt immer die zuletzt abgegebene Erklärung.5
Mythos 6: „Ohne dokumentierte Entscheidung können Organe nicht gespendet werden.“
Fakt: In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, werden die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt.6 In der Praxis führt das nicht selten zu Unsicherheit und Ablehnung, insbesondere wenn der Wille der verstorbenen Person nicht thematisiert wurde.
Mythos 7: „Es gibt genug Spenderorgane.“
Fakt: Der Bedarf übersteigt das Angebot deutlich. Rund 8.500 Patient*innen warten derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan.6 Dem standen 2024 953 postmortale Spender*innen gegenüber, aus denen 2.855 Organe transplantiert wurden.7
Eine informierte Entscheidung zur Organspende, unabhängig von Zustimmung oder Ablehnung, braucht Transparenz über Diagnostik, Abläufe und rechtliche Rahmenbedingungen. Fehlannahmen und Mythen sollten dabei nicht handlungsleitend sein. Angesichts der anhaltenden Organknappheit ist jede bewusst getroffene und dokumentierte Entscheidung ein relevanter Faktor für die Versorgung von Patient*innen auf der Warteliste.
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