Tumorbedingte Schmerzen belasten Betroffene auf mehreren Ebenen: sie führen von akuten Schmerzepisoden, Schlafstörungen, Erschöpfung bis hin zu Angstzuständen, depressiven Episoden, Wut und kognitiven Beeinträchtigungen.1-3 In der aktuellen DGS-Praxisleitlinie Tumorschmerz wird daher eine umfassende schmerzmedizinische Diagnostik mit entsprechend adäquater Analgesie gefordert.3
Kurz gesagt: ja, aber nicht allein. In der initialen Tumorschmerztherapie mit Opioiden gelingt die Schmerzlinderung nicht immer. Oft erschweren opioidbedingte Nebenwirkungen die Therapie, insbesondere Obstipation.4 Sie mindern die Lebensqualität, senken die Adhärenz sowie Compliance und können zum Therapieabbruch führen.5-8 Umso wichtiger ist es, bei der Therapieauswahl die Verträglichkeit des Opioids zu berücksichtigen.
Morphin war lange die traditionelle Referenzsubstanz in der Tumorschmerztherapie.3
Allerdings liegt gerade die morphinbedingte Obstipationsrate unter den Opioiden der WHO-Stufe III am höchsten.3 Gerade ältere und multimorbide Schmerzpatientinnen und -patienten haben deutliche Probleme mit der Verträglichkeit dieses Opioids.9
Da Nebenwirkungen den Therapieerfolg maßgeblich beeinflussen können, benennt die DGS-Leitlinie Tumorschmerz Hydromorphon aufgrund seines günstigeren Nebenwirkungsprofils als Präferenzsubstanz für die Therapie von Tumorschmerzen.3
Entscheiden Sie sich beim nächsten Schmerzmanagement bewusst für eine starke Wirkung. Ziehen Sie Hydromorphon gerade bei vulnerablen Tumorschmerzpatientinnen und -patienten (älter, multimorbid, niereninsuffizient) frühzeitig in Betracht. Dabei können Sie mit einer 24-Stunden retardierten Form von Hydromorphon eine kontinuierliche Analgesie rund um die Uhr ermöglichen, ganz im Sinne der Leitlinie.3
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