Der Trisomie-Bluttest soll nach dem heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Kassenleistung werden – vorausgesetzt, es handelt sich um eine Risikoschwangerschaft.
Der nicht-invasive molekulargenetische Test soll in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung durchgeführt und die Kosten übernommen werden (DocCheck berichtete). Damit sollen invasive Untersuchungen wie eine Chorionzottenbiopsie oder eine Fruchtwasseruntersuchung für die Klärung eines Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 vermieden werden – da diese das Risiko einer Fehlgeburt mit sich bringen.
Der G-BA weist darauf hin, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares „Screening“ eingesetzt werden solle, sondern eben diese risikoreichen invasiven Methoden im Zweifelsfall ersetzen soll. Die Entscheidung wurde nach einem dreijährigen Bewertungsverfahren getroffen. Der Test ist bereits seit 2012 auf dem Markt verfügbar und analysiert zellfreie fetale DNA im Blut der Schwangeren. Er weist hohe Spezifitäts- und Sensitivitätsraten auf.
Kritiker, unter ihnen auch Menschen mit Down-Syndrom, befürchten dennoch, dass dies zu einer vermehrten Anzahl an Abtreibungen führt. Auch stellen sie infrage, ab wann eine Schwangerschaft denn als Risikoschwangerschaft eingestuft wird. Gefordert wird vor allem eine bessere Integration in die Gesellschaft, weniger Stigmatisierung und Rechtfertigungsdruck für die Familien und mehr Unterstützung – auch in finanzieller Form.
Bevor der Test wirklich verfügbar ist, muss zunächst die Versicherteninformation entwickelt und ebenfalls vom G-BA beschlossen werden. Dies wird voraussichtlich Ende 2020 geschehen. Und auch das Gesundheitsministerium muss grünes Licht geben, zu einer Beanstandung darf es nicht kommen.
Quelle: © G-BABild: © Chelsea A. Blom / Wikimedia commons