Draußen ist’s heiß, drinnen wird’s heißer: Viele Kliniken haben keine klimatisierten Zimmer. Ein Minister will das per Grundgesetz ändern – endlich! Die aktuelle Lage lässt sich so aber nicht abkühlen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will die Zuständigkeit für den Umgang mit steigenden Temperaturen zu einer gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen machen. Im 2. Halbjahr 2026 soll ein Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorliegen, der dem Bund erstmals eine eigene Kompetenz für Maßnahmen und Ausgaben im Hitzeschutz einräumt. Das würde die Finanzierung von Modellprojekten für Klimaanlagen oder Verschattungen erleichtern. Bislang fehlt dem Bund dafür die rechtliche Grundlage. Für eine solche Grundgesetzänderung braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und damit auch die Stimmen der Linken, mit der die Union nicht koalieren möchte. CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung einer sogenannten Gemeinschaftsaufgabe in diesem Bereich zumindest zu prüfen.
Allerhöchste Zeit für Krankenhäuser und Praxen – dort ist die Debatte weit mehr als politische Theorie. Nach Angaben des Marburger Bundes ist zwar ein Großteil der Intensivstationen inzwischen klimatisiert, doch nur etwa ein Drittel der Krankenhäuser verfügt über klimatisierte Patientenzimmer. Die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, warnt: „In solchen Hitzewellen sterben mehr Menschen. Das ist statistisch klar belegt, auch in Krankenhäusern.“ Wie die Hitzetoten berechnet werden, schildert dieser Artikel. Für Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Demenz oder Niereninsuffizienz kann Hitze schnell lebensbedrohlich werden. Für Pflegepersonal und Ärzte bedeutet sie zusätzliche Belastung im Schichtdienst.
Ganz nebenbei hat die Hitze auch Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Medikamenten. Außerdem können bestimmte Medikamente hitzebedingte Gesundheitsrisiken zusätzlich verstärken, indem sie beispielsweise Schweißproduktion, Hautdurchblutung oder Durstgefühl beeinflussen. Gerade bei Menschen mit mehreren Erkrankungen kann die Einnahme bestimmter Arzneimittel während Hitzeperioden Gesundheitsrisiken durch Hitze erhöhen. Daher lohnt sich auch in der Praxis ein Blick auf den Medikationsplan der eigenen Patienten. Worauf genau zu achten ist, wird in der CALOR-Liste (lateinisch calor = Hitze, Wärme) erklärt. Sie entstand im Rahmen des Forschungsprojekts ADAPT-HEAT unter Leitung von Prof. Beate Müller vom Institut für Allgemeinmedizin der Universität zu Köln und der Uniklinik Köln gemeinsam mit der Medizinischen Hochschule Hannover sowie zahlreichen weiteren Institutionen. Die finale Version der CALOR-Liste für medizinisches Fachpersonal steht hier zum Download bereit.
Zurück zu Praxen und Kliniken. Die Hitzewellen werden perspektivisch nicht weniger. Das weiß auch Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe: „Längere Hitzewellen werden auch zukünftig immer wieder auftreten. Deshalb muss Hitzeresilienz ein Teil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge sein.“ Er fordert von Bund, Ländern und Kommunen verbindliche Standards für Kliniken und Praxen – von Verschattung über Lüftungstechnik bis zur Trinkwasserversorgung. „Wer hitzeresiliente Krankenhäuser und Praxen will, muss hierfür dauerhaft und verlässlich Geld bereitstellen“, so Gehle weiter. Sein Fazit: „Hitzeschutz ist Patientenschutz, Beschäftigtenschutz und ein wesentlicher Bestandteil einer krisenfesten Gesundheitsversorgung.“
Auch die Bundesärztekammer drängt gemeinsam mit rund 80 weiteren Gesundheitsorganisationen auf verbindliche Maßnahmen gegen Extremhitze, darunter einen europäischen Hitzeschutzplan und Investitionen, um Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen klimaresilient zu machen. Ein 2024 vorgelegter Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser sieht bereits vor, dass jede Klinik eine verantwortliche Person für Hitzeschutz benennt und einen eigenen Hitzeschutzplan für die Warnstufen 1 und 2 erstellt. Verbindlich ist das bislang aber nirgends. Außerdem kann eine Person pro Institution noch lange nicht die Welt retten.
Selbst wenn Schneiders Wunschvorschlag im 2. Halbjahr 2026 vorliegt, ändert das am Status quo zunächst nichts. Außerdem ist es dann wieder kühler und andere Themen werden zum persönlichen Polit-Profit aufgewärmt. Dennoch wäre der Weg, bis der Bund in Sachen Hitze handeln könnte, etwa wie folgt: Erst müsste das Grundgesetz geändert werden. Danach bräuchte es noch Ausführungsgesetze und konkrete Förderprogramme, bevor überhaupt Geld in Kliniken und Praxen fließt. Bis eine bauliche Maßnahme wie eine Klimaanlage tatsächlich installiert ist, dürften eher Jahre als Monate vergehen – während Hitzewellen schon jetzt jeden Sommer auftreten.
Einen eigenen Fördertopf für Hitzeschutz gibt es bislang weder vom Bund noch von Ländern: Der Krankenhauszukunftsfonds (3 Milliarden Euro vom Bund, 1,3 Milliarden Euro von den Ländern) deckt Hitzeschutzmaßnahmen nur mittelbar ab, etwa wenn Verschattung oder Kühltechnik Teil eines größeren geförderten Projekts sind. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert deshalb, einen Teil der neuen Sondervermögen von Bund und Ländern gezielt für ein Investitionsprogramm „Klimaresiliente Krankenhäuser“ bereitzustellen – bislang ohne Ergebnis. Praxen bleiben bis dahin auf sich gestellt: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt in ihrer Checkliste unter anderem Jalousien, Ventilatoren, Kühlpads, ein Lüftungskonzept, angepasste Sprechstundenzeiten sowie Trinkwasserspender im Wartezimmer und die gezielte Identifikation hitzegefährdeter Patienten über die Praxisverwaltungssoftware.
Ob aus den Forderungen der Ärzteschaft tatsächlich eine verfassungsrechtliche Lösung wird, ist offen. Schneiders Plan steht und fällt mit der Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Ohne die Linke ist die kaum zu erreichen, mit ihr will die Union derzeit nicht zusammenarbeiten. Bis eine Einigung steht, bleibt der Hitzeschutz in vielen Krankenhäusern und Praxen also weiterhin eine Frage von Klimaanlagen im Einzelfall statt eines verbindlichen bundesweiten Standards.
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