Im Schlaf findet ein sexueller Übergriff statt – ohne Absicht. Aber auch ohne Strafe? Warum Sexsomnie echt ist und trotzdem kein Freifahrtschein vor Gericht.
In meinem Arbeitskontext als Gefängnispsychologin klingt es wie die perfekte Ausrede: „Ich bin schlafgewandelt, ich kann dafür nicht belangt werden.“ Sexsomnie – also das Ausführen unbewusster sexueller Handlungen im Schlaf. Gibt es das wirklich, oder ist es die billigste Ausflucht, die sich ein moralbefreiter Sexualstraftäter einfallen lassen kann?
Zunächst einmal kann man festhalten: Sexsomnie gibt es wirklich. In mehreren Fällen konnte die Symptomatik unter Laborbedingungen eindeutig festgestellt und verifiziert werden. Es versteht sich aber auch, dass ein Knochenbruch oder ein Virusinfekt ungleich leichter nachzuweisen ist als ein derart komplexer und situationsfragiler Verhaltenskomplex. Um bei einem Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht mit der Diagnose „Sexsomnie“ über § 20 StGB freigesprochen zu werden, ist mindestens eine Video-Polysomnografie in einem anerkannten Schlaflabor fällig. Also keine Sorge: Dieses Krankheitsbild wird nicht zum neuen Ausweichmanöver einschlägiger Sexualstraftäter werden.
Für die Betroffenen und deren Angehörige ist das Krankheitsbild oft recht verstörend. Es gibt Fallschilderungen eines Ehepaares, das gemeinsam zur Abklärung einer Schlafapnoe zum Arzttermin erschien. In der Anamnese berichtete die Frau, dass der „regelmäßige nächtliche Geschlechtsverkehr“, den die beiden pflegen, „in letzter Zeit häufiger geworden“ sei. Der Mann war wie vom Donner gerührt: Er wusste nämlich nichts von nächtlichem Geschlechtsverkehr. In einem anderen Fall initiierte die Ehefrau im Rahmen einer Episode nachts den Geschlechtsverkehr mit ihrem Mann, wachte währenddessen auf und beschuldigte ihren Partner, sich an ihr vergangen zu haben. Erst eine Analyse im Schlaflabor konnte den armen Kerl entlasten.
In den meisten Fällen zeigt sich eine Sexsomnie nicht ganz so spektakulär. In einer norwegischen Studie von 2025 berichteten ca. 10 % der 1.002 Teilnehmer von Episoden von Sexsomnie im Rahmen der Lebenszeitprävalenz. Nur ca. 6 % waren aktuell betroffen, und nur knapp 2 % berichteten von vollzogenem Geschlechtsverkehr – alle anderen masturbieren, schmiegen sich an ihre Partner, vollführen typische Hüftbewegungen oder Ähnliches. Vergleichbare Ergebnisse zeigten sich auch in anderen Studien zu diesem Thema. Nun sind 2 % aber auch nicht besonders wenig (zum Vergleich: 2 % der Menschen haben von Natur aus rote Haare). Geht man also von 2 % unbewusst vollzogenem Geschlechtsverkehr aus, klingt die Geschichte meines Gefangenen, der „versehentlich“ seine Freundin vergewaltigt habe, gar nicht mehr so absurd.
Wie so häufig, wenn es um Sex geht, haben die Männer die Nase vorn. Allerdings fällt der Gendergap hier bei Weitem nicht so massiv aus, wie man es erwarten würde. Tatsächlich sind in den mir vorliegenden Studien nur knapp über die Hälfte der von Sexsomnie betroffenen Patienten männlich. Zum Vergleich: Rund 95 % der Tatverdächtigen bei Sexualstraftaten sind männlich. Der gesamte Symptomkomplex scheint also nicht mit einer – als typisch männlich postulierten – Störung der sexuellen Impulskontrolle zusammenzuhängen. Realistisch muss man von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen, da die Sexsomnie-Episoden fast immer durch eine Amnesie charakterisiert sind und die Symptomatik nach Bekanntwerden stark schambehaftet ist.
Erotische Träume kennt wohl jeder. Die Vorstellung, Betroffene würden besonders intensiv träumen und ihre Bedürfnisse und Emotionen in reale Handlungen übertragen, geht medizinisch allerdings in die exakt falsche Richtung. Auch wenn Sexsomnie in einigen Fällen in der REM-Phase beobachtet werden konnte, finden nach jetzigem Kenntnisstand die meisten Episoden in der Non-REM-Schlafphase (NREM) statt. Zwar berichten einige Patienten von Sexträumen, doch dies scheint eher einen Nebeneffekt oder eine Komorbidität darzustellen – wobei ich einen Sextraum niemals pathologisieren würde. Mit „feuchten Träumen“ hat dieses Phänomen also nichts zu tun. Diese sind sogar als Differenzialdiagnose zu betrachten.
Die meisten Sexsomnie-Episoden, die unter Laborbedingungen beobachtet wurden, fanden also in der Non-REM-Schlafphase statt. Es handelt sich bei diesem Phänomen demnach nicht um einen lebhaften, außer Kontrolle geratenen Traum – im Gegenteil. Paradoxerweise tritt eine abnorme körperliche Aktivität in einer Schlafphase auf, die üblicherweise durch einen drastisch reduzierten Muskeltonus charakterisiert ist. Insgesamt scheint gestörter Schlaf große Auswirkungen auf das Risiko dieser speziellen Erkrankung zu haben. Kaffee, Alkohol, Drogen und bestimmte Medikamente, aber auch Schlafmangel oder ein gestörter Schlafrhythmus (z. B. durch Schichtdienst) wirken häufig als konkreter Auslöser einer Episode. Der derzeit größte bekannte Risikofaktor scheint das Vorliegen anderer Schlafstörungen, insbesondere einer Schlafapnoe, zu sein. Zusammenfassend kann man sagen: Alles, was den NREM-Schlaf stört, wirkt als Risikofaktor und kann Sexsomnie triggern.
Die Therapie ist derzeit vorwiegend symptomatisch. Man rät den Betroffenen, bekannte Trigger wie Alkohol, Drogen und Kaffee zu meiden sowie eine entsprechende Schlafhygiene einzuhalten. Die Behandlung der oft einhergehenden Schlafapnoe durch eine CPAP-Maske brachte in den überwiegenden Fällen eine Verbesserung oder führte zum Verschwinden der Symptome. Studien zu den tatsächlichen medizinischen Zusammenhängen von Schlafapnoe und Sexsomnie konnte ich bislang nicht finden. Es ist also Vorsicht geboten: Auch wenn der korrelative Zusammenhang eine Kausalität vermuten lässt, ist diese nicht ausreichend erforscht, geschweige denn erwiesen.
Ein bisschen fundierter, wenngleich nicht in der Tiefe befriedigend, sieht es beim medikamentösen Ansatz aus: Da man weiß, dass die Episoden vorwiegend bei und in gestörtem NREM-Schlaf auftreten, versucht man, diesen durch Benzodiazepine wie Clonazepam zu stabilisieren – mit großem Erfolg: Die meisten Patienten berichten eine Besserung oder ein vollständiges Verschwinden der Episoden. Ob der Effekt auf der Verbesserung der NREM-Schlafqualität, auf der neuronalen Manipulation des Gehirns im Sinne einer Vermeidung des „Umschaltens“ in motorisch aktive Zustände oder auf der angstlösenden Wirkung des Benzodiazepins beruht – oder ob schlicht die stark myotonolytische Wirkung des Medikaments die nächtlichen Aktionen unterdrückt –, bleibt bis zu weiteren Studien unklar.
Wie so oft arbeitet man auch hier off-label mit SSRI. Frei nach dem Motto: Antidepressiva haben noch niemandem geschadet – mit recht ambivalentem Erfolg. Bei einigen Patienten scheint die Medikation die Erregungszustände in der NREM-Phase zu stabilisieren und verschafft so eine Symptomlinderung. Bei anderen allerdings lösen die SSRI erst recht Parasomnien aus.
Eine aus psychologischer Sicht recht fragwürdige Denkweise stellt der Ansatz dar, die Nebenwirkungen der SSRI zu nutzen, in der Hoffnung, dass die sexuellen Funktionsstörungen, welche die Antidepressiva mit sich bringen, die nächtliche sexuelle Aktivität eliminieren. Hier wird nicht geheilt, sondern das Symptom eliminiert, indem man eine gesunde Funktion des Körpers zerstört. Ganz davon abgesehen, dass sich die erektile Dysfunktion in der Folge ja nicht auf die NREM-Phasen beschränkt: Die gesamte Sexualität des Patienten wird bewusst sabotiert, einfach weil derzeit keine bessere Lösung zur Verfügung steht.
Sexsomnie ist kein Hirngespinst, kein feuchter Traum und keine Ausrede für juristisch relevantes Fehlverhalten. Es ist eine massive Störung des Schlafverhaltens, unter der die Betroffenen und deren Partner massiv leiden. Die Prävalenz ist deutlich höher, als ich zu Beginn meiner Recherche vermutet habe. Es bleibt zu hoffen, dass die bestehenden, teilweise vielversprechenden Therapieansätze in naher Zukunft weiterentwickelt und die Forschung vorangetrieben wird, damit den Betroffenen geholfen werden kann.
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