„Die Kessler-Zwillinge durften doch auch, das ist jetzt legal!“ Damit hat mein Patient recht. Doch es gibt einen kleinen, feinen Unterschied: Die beiden saßen nicht im Knast.
„Guten Tag, ich möchte bitte Sterbehilfe“, erklärt der gebrechliche, alte Mann und lächelt mich dabei so freundlich an, als würde er beim Bäcker Semmeln bestellen.
„Äh – haben wir hier gerade nicht im Sortiment. Darf es etwas anderes sein?“, entgegne ich etwas albern. Er wirkt sofort enttäuscht. „Aber das ist doch jetzt legal. Ich habe ein Recht darauf.“ „Das stimmt grundsätzlich, Herr Kowalski. Aber in Haft sieht das Ganze etwas anders aus. Wollen Sie mir erklären, warum Sie sterben wollen?“ „Sind Sie denn blind?“ Ich antworte nicht, obwohl ich natürlich weiß, worauf er hinauswill. Er hat seine Mutter getötet. Jahrelang hat er sie gepflegt, obwohl er selbst kaum noch die Treppe hochkam. „Ich wollt’ ihr halt rüberhelfen. Sie wollt’ ja die ganze Zeit sterben. Haben Sie schon mal wen pflegen müssen? Das ist ein Knochenjob … ging einfach nimmer.“ Er zuckt mit den Schultern. „Ich bin 76.“ Sie sehen deutlich älter aus, schlucke ich gerade noch hinunter. Sein graues, ungepflegtes Haar hängt in traurigen Strähnen über der fleckigen Kopfhaut. Die Gesichtshaut ist so trocken und rissig, dass sie an den Boden einer verdorrten Wiese nach einem Rekordsommer erinnert.
„Ich will nicht hier drin sterben. Das ist mein gutes Recht, meine freie Entscheidung.“ „Das ist nur teilweise richtig. Jetzt sind Sie erst einmal in Untersuchungshaft. Es ist noch nichts entschieden. Warten wir den Prozess ab und überlegen dann gemeinsam, wie es weitergehen kann.“ „Ich will heim“, jammert er so brüchig, dass es mir einen gefährlichen Stich versetzt. Ich registriere den Schmerz – und wische ihn sofort weg. Mitleid ist im therapeutischen Prozess Sand im Getriebe. Ich brauche Empathie, um ihn zu verstehen, aber kein Mitleid, um mit ihm unterzugehen.
Empathie beschreibt die Fähigkeit, die Emotionen des Gegenübers zu verstehen und angemessen darauf einzugehen. Carl Rogers beschreibt Empathie als Teil der drei Basisvariablen (Empathie, Akzeptanz, Kongruenz) und definiert sie somit als unverzichtbare Konstante in der therapeutischen Gesprächsführung. Theresa Wiseman konkretisiert wiederum Empathie als ein Konstrukt aus den vier Säulen Wahrnehmung (Gefühle erkennen), Verständnis (Ursachen ergründen), Resonanz (angemessen reagieren) und Antizipation (zukünftiges Verhalten einschätzen).
Mitleid hingegen ist eine mit Leiden verbundene, wenig professionelle Haltung, die sich einstellt, sobald die erforderliche professionelle Distanz in der Gesprächsführung verloren geht. Mitleid kann zu Selbstüberwältigung führen, weshalb es in therapeutischen Gesprächen unbedingt zu vermeiden ist.
Um mich abzugrenzen, rufe ich mir die Tat vor Augen, das Opfer. Ich kalibriere mein Wertesystem. „Das ist leider nicht möglich“, lenke ich aus. „Sie müssen jetzt bei uns bleiben, bis der Prozess stattgefunden hat. Dann entscheidet das Gericht.“ „Wie lange dauert das?“ Ein Standarddialog, den ich sicher dreimal pro Woche führe. Aber er ist lebenswichtig. Der Gefangene muss die Realität fassen, muss verstehen, dass er nicht in ein paar Wochen hier raus ist, sonst bricht er später an den falschen Hoffnungen. Zu viele Anwälte lassen sich zu billigem Trost hinreißen, wenn sie den Schmerz ihrer Mandanten nicht mehr ertragen: „Ich hol’ Sie hier raus … Haftprüfung … das dauert nur ein paar Tage.“ Gelogen. In 99 % der Fälle bleibt die Tür zu.
„Herr Kowalski, es dauert Monate bis zum Prozess. In Ihrem Fall rechne ich mit einem Jahr.“ Sein Blick wird unruhig, die trüben Augen suchen hektisch nach Halt. „Nein. Ich will sterben. Sterbehilfe. Sagen Sie mir, wo ich unterschreiben muss.“ „Bei uns gibt es keine Sterbehilfe. Sie müssen das hier bei uns aushalten“, sage ich so ruhig wie möglich. „Ich will heim“, sagt er.
Wir drehen uns im Kreis und das ist okay. Es ist Teil des Prozesses. Die Wiederholung bedeutet nicht, dass mein Klient mir nicht zuhört, oder sich gar ein neurologisches Problem offenbart. Er kann diese neue Realität schlicht noch nicht in sein Selbstbild integrieren. Das braucht Zeit – und klare Worte. „Herr Kowalski, Sie können nicht nach Hause. Nicht heute und nicht in den nächsten Monaten. Und wahrscheinlich werden Sie auch nach dem Urteil weiter in Haft bleiben.“ Ich wähle kurze Sätze, einfache Worte. Sein Cortex ist ohnehin im Overdrive, da muss ich sein System nicht noch mit Schachtelsätzen und Fremdwörtern belasten.
Herr Kowalski weint. „Die Kessler-Zwillinge haben doch auch … das muss doch gehen. Das ist doch jetzt legal!“ „Die Kessler-Zwillinge waren nicht im Gefängnis. Im Gefängnis geht das nicht.“ Das ist nur die halbe Wahrheit. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 in Karlsruhe eine ablehnende Entscheidung zur Sterbehilfe innerhalb der Haft aufgehoben. Aber Herrn Kowalski ein „Vielleicht“ anzubieten, wäre unprofessionell. Wir sind in Bayern. Ehe hier eine Innovation Einzug hält, die noch nicht einmal in Karlsruhe ausdiskutiert ist, friert die Hölle zu. Und wenn diese Innovation gegen konservativ-christliche Werte verstößt, sieht man den Teufel vorher noch Eiskunstlaufen. In der U-Haft ist die Devise ohnehin klar: Prozessfähigkeit erhalten. Ein toter Angeklagter ist nicht prozessfähig.
Er hat seine Mutter umgebracht. Aus Überforderung und Mildtätigkeit, sagt er. Aus Bequemlichkeit und Habgier, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Wahrheit „im Namen des Volkes“ wird in einem Jahr verkündet werden. Falls er so lange durchhält. Akut suizidal wirkt er nicht – er plant keine Gewalt gegen sich selbst, sondern er will eine Dienstleistung. Er will die saubere Lösung per Unterschrift. Lebensmut sieht anders aus.
Als ich ihn zurück in seinen Haftraum bringe, schießen mir einige Fragen durch den Kopf. Wie stehe ich eigentlich dazu? Wenn ich nicht im Vollzug arbeiten würde, sondern bei einem Sterbehilfe-Verein: Was für eine Verantwortung wäre das? Zu entscheiden, ob jemand sterben darf. Was, wenn dies nur ein episodisch auftretender Wunsch ist? Ein Symptom, ein Verlangen, geknüpft an eine depressive Phase, gar eine Psychose oder einen Wahn? Wenn ich diagnostisch danebenliege, bin ich dann verantwortlich für den Tod eines Menschen?
„Frau Psychologin, ich muss in die 33.“ Herr Kowalski reißt mich aus den Gedanken. Völlig traumdeppert bin ich an seinem Haftraum vorbeigelaufen. Ich drehe den schweren Schlüssel in dem ungelenken Schloss der Haftraumtüre.
„Wir sehen uns nächste Woche, Herr Kowalski.“„In Ordnung, Frau Psychologin.“„Versprochen?“„Versprochen.“
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