Die aktualisierte S2k-Leitlinie Fachärztliche Diagnostik und Therapie der COPD 2026 wurde am 27.02.2026 veröffentlicht.1
Die Leitlinie ergänzt die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) COPD 2021 und integriert die neuesten evidenzbasierten Erkenntnisse, um eine frühere und effektivere Behandlung der COPD zu ermöglichen. Dabei bestätigt die Leitlinie bei den Therapiealgorithmen die Empfehlungen des GOLD-Reports 2026.2,3
Auf dem DGP-Kongress vom 18-21.03.26 in München wurden die wichtigsten Neuerungen in verschiedenen Symposien vorgestellt, die wir im Folgenden kompakt für Sie zusammengefasst haben.
Die fachärztliche S2k-Leitlinie COPD 2026 bestätigt die Therapiealgorithmen (Initialtherapie gem. ABE-Schema und Folgebehandlung) des GOLD-Reports 2026 (Abb. 4, S. 76; Abb. 5, S. 81).1,2 Entsprechend empfiehlt auch die S2k-Leitlinie, dass bereits nach einer einzigen moderaten oder schweren Exazerbation über eine Therapieintensivierung nachgedacht werden sollte (Empfehlung E53, S. 82).1 Eine frühzeitige Therapieeskalation sei dabei zentral, um weitere Exazerbationen und kardiovaskuläre Ereignisse zu reduzieren.1 Die Leitlinie betont daher, nach jeder Exazerbation schnell zu handeln (S. 87).1
Bei Patient*innen, die trotz guter Adhärenz und Inhalationstechnik unter einer Triple-Therapie weiter exazerbieren bzw. unter LAMA + LABA weiterhin Dyspnoe haben, soll zur Abklärung struktureller Ursachen und weiterführender Therapieoptionen eine pneumologische Evaluation durch eine*n Fachärzt*in erfolgen.1 Diese pneumologische Evaluation sollte eine wiederholte detaillierte Anamneseerhebung, die Bestimmung von Biomarkern (Bluteosinophilen, FeNO) und wenn möglich ein natives Low-Dose-CT des Thorax beinhalten (Empfehlung E59, S. 87).1
Neben der verschärften Aufmerksamkeit gegenüber Exazerbationen und deren Prävention rückt die S2k-Leitlinie erstmals auch die Früherkennung von COPD in den Fokus.1Relevante Symptome sowie strukturelle Veränderungen wie ein Emphysem und/oder eine Wandverdickung der Bronchien können bei vielen Betroffenen auftreten, lange bevor die spirometrischen Kriterien einer COPD erfüllt sind (FEV₁/FVC < LLN oder < 0,7) (S. 30).1 Tatsächlich weist bis zu jede*r 2. (ehemalige) Rauchende, der/die keine Atemwegsobstruktion zeigt, Symptome und/oder pathologische Befunde im CT auf (S. 30).1 Diese (noch) nicht obstruktiven symptomatischen Patient*innen werden in der S2k-Leitlinie als „Frühform der COPD“, international als „Pre-COPD“, bezeichnet (S. 31).1
Die frühzeitige Erkennung symptomatischer Patient*innen führt hauptsächlich durch die (frühere) fachärztliche Behandlung nachweislich zu einem besseren klinischen Verlauf (S. 44).1 Unter anderem, um auch diese COPD-Frühstadien entdecken zu können, wurde der fachärztliche Diagnosealgorithmus überarbeitet und erweitert.
Wegen der teilweise eingeschränkten Aussagekraft der Spirometrie sollen in der fachärztlichen Diagnostik alle Patient*innen mit Verdacht auf eine COPD neben der Spirometrie auch eine Bodyplethysmographie mit Bronchodilatationstest sowie eine Bestimmung des CO-Transferfaktors erhalten (Empfehlung E3, S. 38).1 Mit der Bodyplethysmographie kann eine Obstruktion auch im Fall einer starken Überblähung sowie auch gemischt obstruktiv-restriktiven Ventilationsstörung erkannt werden.1 Eine niedrige TLCO kann relevante Einschränkungen aufdecken, selbst wenn Spirometrie und Bodyplethysmographie noch unauffällig sind.1
Außerdem sollen bei Patient*innen mit Verdacht auf COPD…
Wird eine COPD diagnostiziert, sollen die Patient*innen einmalig auf einen Alpha-1-Antitrypsinmangel (AATM) untersucht werden (Empfehlung E19, S. 51).1
Gemäß der S2k-Leitlinie kann bei symptomatischen Patient*innen (CAAT ≥ 10 und/oder mMRC ≥ 2) mit Hinweisen auf eine Lungenüberblähung ohne spirometrisch definierte Obstruktion ein Therapieversuch mit einer dualen Bronchodilatation erwogen werden (Empfehlung E 49, S. 78).1 Eine duale Bronchodilatation kann nachweislich eine Überblähung reduzieren, welche wiederum eng mit Symptomen und Belastbarkeit verknüpft ist.1
Der Impfstatus von Patient*innen mit COPD soll regelmäßig geprüft werden. Neben den allgemein von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen sind gemäß S2k-Leitlinie die Folgenden besonders zu betonen (Empfehlungen E 73-83, S. 98-101):1
Das Kapitel zur Rauchentwöhnung wurde in der S2k-Leitlinie entlang der S3-Leitlinie zur Tabakentwöhnung aktualisiert und umfasst unter anderem den G-BA Beschluss zum Leistungsanspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung (S. 57 ff.). Gemäß dem G-BA-Beschluss (in Kraft getreten 08/2025) können Ärzt*innen jetzt Nikotin und/oder Vareniclin Patient*innen zu Lasten der GKV verordnen, die gleichzeitig an einem evidenzbasierten Tabakentwöhnungsprogramm teilnehmen (physisch oder digital) (S. 62/63). Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „NichtraucherHelden“ und „Smoke Free“ erfüllen diese Kriterien. E-Zigaretten sollen nicht für die Tabakentwöhnung von COPD-Patient*innen eingesetzt werden (Empfehlung E 29, S. 60).
Referenzen
Bildquelle: Chiesi