Die Ambulantisierung von OPs nimmt mit den Jahren immer stärker zu. Dieser Trend ist politisch gewollt. Ziel ist es, OPs nur noch dann im Krankenhaus durchzuführen, wenn ein stationärer Aufenthalt danach zwingend notwendig ist. Somit können die Versorgungskapazitäten effizienter genutzt und die Kosten gesteuert werden. In Deutschland erschweren strukturelle Faktoren wie begrenzte ambulante Kapazitäten, fehlende einheitliche Prozesse und unzureichend ausgebaute sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen eine stärkere Verlagerung von Operationen in den ambulanten Bereich.1 Die bisher niedrige Quote ambulanter Operationen in Deutschland liegt vor allem daran, dass Krankenhäuser für stationäre Eingriffe bis zur Einführung der hybrid-DRGs häufig ein Mehrfaches der ambulanten Vergütung erhielten.2 Mit dieser Verschiebung hin zu mehr ambulanten OPs rücken jedoch zunehmend Fragen zur korrekten Abrechnung in den Fokus der Leistungserbringer.
Die Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung, der sogenannten Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups), nach §115f SGB V soll hierfür eine Lösung bieten. Sie schreibt gesetzlich verbindlich vor, dass geeignete Eingriffe unabhängig vom Versorgungssetting gleich vergütet werden. Alle in dem Hybrid-DRG-Katalog gelisteten Operationen werden über bundeseinheitliche Fallpauschalen abgerechnet – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt werden. Entscheidend ist hier die Katalogzugehörigkeit und nicht der Ort der Leistungserbringung. Bestimmte prä- und postoperative Leistungen können weiterhin zusätzlich über den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) abgerechnet werden.3
Wichtig dabei ist: Mit der Einführung der Hybrid-DRGs hat sich das Abrechnungssystem vereinfacht. Ärzt*innen bzw. Kliniken bekommen dieselbe Pauschale – unabhängig davon, ob Patient*innen ambulant oder stationär operiert werden. Die Pauschalen fallen dabei niedriger aus als klassische stationäre DRGs. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass Kliniken den hybriden DRGs wirtschaftlich eher zurückhaltend gegenüberstehen.
Das spielt vor allem bei OPs eine Rolle, die traditionell häufig stationär durchgeführt wurden, obwohl eine ambulante Versorgung heutzutage ebenfalls möglich ist und das teils sogar mit besseren Ergebnissen (z. B. in der Hernienchirurgie).3,4 Viele dieser Eingriffe sind inzwischen im Hybrid-DRG-Katalog enthalten und der Katalog wird jährlich um weitere Eingriffe erweitert.3 Mit der letzten Erweiterung sind 2026 insgesamt 321 neue OPs in den Hybrid-DRG-Katalog aufgenommen wurden.3 Die Hybrid-DRGs sollen dabei die Folgen der Fehlanreize des klassischen DRG-Systems reduzieren, etwa hohen Kostendruck und strukturelle Engpässe im stationären Bereich . 5,6
Die Sachkosten spielen hierbei eine zentrale Rolle. Grundsätzlich sind Sachkosten in der Hybrid-DRG-Pauschale enthalten, müssen jedoch von den Leistungserbringern gegengerechnet werden. Hiervon ausgenommen sind Materialien, die im bundeslandspezifischen Sprechstundenbedarf-(SSB-)Katalog aufgeführt und verordnungsfähig sind. Dazu zählen auch Fibrinkleber wie TISSEEL. TISSEEL kann unabhängig von der Hybrid-DRG separat als SSB abgerechnet werden (Tab 1.).7
KV
Zuständig für SBB
Fibrinkleber abgedeckt im SSB
Exakter Wortlaut
Referenz, abgerufen am 30.04.2026
Bayern
AOK Bayern
✔
Gewebekleber, Fibrinkleber
https://kurzlinks.de/ec25
Berlin
AOK Nordost
Gewebeklebstoff
https://kurzlinks.de/wnbh
Brandenburg
Arzneimittel zur Blutstillung
https://kurzlinks.de/nin9
Bremen
AOK Bremen / Bremerhaven
https://kurzlinks.de/be2t
Baden-Württemberg
GKV-BW (AOK BW)
Gewebekleber
https://kurzlinks.de/ywvn
Hamburg
Rezeptprüfstelle Duderstadt
Antihämorrhagika, Fibrinkleber; auch bei geplanten Interventionen
https://kurzlinks.de/ycyl
Hessen
AOK Hessen
Blutstillungsmittel / Hämostyptika und koagulationsfördernde Arzneimittel
https://kurzlinks.de/d77w
Mecklenburg-Vorpommern
AOK Nordost - 78102
Gewebekleber auch arzneimittelähnliche Medizinprodukte
https://kurzlinks.de/dv16
Niedersachsen*
✖
_
https://kurzlinks.de/mnwy
Nordrhein
Rezeptprüfstelle Duderstadt (SSB Nordrhein)
https://kurzlinks.de/6q1g
Rheinland-Pfalz
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland
Blutstillungsmittel & Gewebekleber (diverse Produkte, Wirtschaftlichkeitsgebot beachten)
https://kurzlinks.de/yhp3
Saarland
https://kurzlinks.de/cjem
Sachsen
AOK PLUS
Gewebekleber, einschließlich Pipetten zum Auftragen
https://kurzlinks.de/aord
Sachsen-Anhalt*
–
https://kurzlinks.de/lyck
Schleswig-Holstein
AOK Nordwest
Gewebeklebstoff, Arzneimittel zur Blutstillung
https://kurzlinks.de/ndlc
Thüringen
Mittel zur Blutstillung, Gewebeklebstoff
https://kurzlinks.de/7jw4
Westfalen-Lippe
AOK Nordwest (SSB WL)
Blutstillungsmittel & Gewebekleber
https://kurzlinks.de/6e63
Tab. 1 Übersicht der Krankenkassenärztlichen Vereinigung zum Einsatz von Fibrinkleiber im Rahmen des SBB.
* Stand 04/2026: keine Erwähnung von „Gewebekleber“ bzw. Ausschluss von Gerinnungsfaktoren als Bestandteil
Gerade im ambulanten Setting schafft dies zusätzliche Sicherheit bei der Kostenplanung. Durch die Vergütung der Hybrid-DRG bleibt die Pauschale beim Einsatz von TISSEEL in ambulant durchgeführten Eingriffen, wie z. B. Hernien-OPs, unverändert. TISSEEL belastet nicht zusätzlich das Budget bei ambulanten OPs, weil die Abrechnung über den SSB möglich ist (Abb.1).
Abb. 1 Bestell- und Abrechnungsprozess als Sprechstundenbedarf. Schematische Darstellung des Bestell‑ und Abrechnungsprozesses als Sprechstundenbedarf (SSB): (1) Das Produkt wird ambulant verordnet und über ein Standardrezept (Muster 16, Kreuz bei Feld 9) bei der öffentlichen Apotheke bestellt. (2) Die Apotheke bestellt das Produkt bei Baxter, (3) erhält die Lieferung und (4) rechnet das SSB‑Rezept anschließend mit den gesetzlichen Kostenträgern über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) ab. (5) Das Produkt steht anschließend zur Lieferung/Abholung in der Apotheke bereit.
Zu den Leistungserbringern gehören:
wenn die Qualitätsvoraussetzungen zum ambulanten Operieren nach § 115b Abs. 1 Satz 5 SGB V erfüllt sind.
Detaillierte Informationen zur Einordnung von Hernien‑OPs im Rahmen der Hybrid‑DRGs sowie zur Abrechnung von TISSEEL als SSB stehen Ihnen im gemeinsamen Informationsbrief an die Deutsche Herniengesellschaft (DHG) zum Download zur Verfügung.
Pflichttext Tisseel
Bildquelle: KI generiert
DE-AS32-260005