HINGESCHAUT | Alle fünf Jahre klopft die Fortbildung zum Strahlenschutz an – so will es das Gesetz. Die Inhalte sind dabei immer dieselben. Ist das wirklich notwendig oder routinierte Geldverbrennung?
Das Thema sorgt in der Community für Frust – deshalb haben wir bei der zuständigen Landesbehörde nachgefragt.
Die Antwort: Verweis auf Bundesrecht, wenig eigener Spielraum. Gleichzeitig wird auf Initiativen und Gesetzesvorhaben verwiesen, konkrete Änderungen beim Strahlenschutz sind dort jedoch nicht erkennbar. Das Problem ist also bekannt, gelöst wird es aber bisher nicht. Wir bleiben für euch dran.
Mit dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung hat der Gesetzgeber ein engmaschiges System geschaffen, das Qualifikation, Fachkunde und deren regelmäßige Aktualisierung verbindlich vorschreibt. Es betrifft nicht nur Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten, sondern auch zahlreiche Ärzte, die Röntgendiagnostik veranlassen oder durchführen. Auch Pflegekräfte im OP, MTR/MTRA und weitere Berufsgruppen werden einbezogen. Das Prinzip dahinter ist klar: Wer mit ionisierender Strahlung arbeitet, muss wissen, was er tut – und dieses Wissen regelmäßig auffrischen. Doch genau hier beginnt das Problem.
Alle fünf Jahre muss die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert werden, ergänzt durch jährliche Unterweisungen. Was als Sicherheitsnetz gedacht ist, wirkt im Alltag wie ein Ritual ohne erkennbaren Mehrwert.
Strahlenschutzverordnung, § 48
(1) Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. Der Nachweis der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im Einzelfall auf andere geeignete Weise aktualisiert werden. Die Aktualisierung muss geeignet sein, einen Wissensstand zu gewährleisten, der der Wissensvermittlung in einem Kurs oder einer Fortbildungsmaßnahme nach Absatz 1 Satz 1 entspricht. Die Aktualisierung ist der zuständigen Stelle nachzuweisen. Diese entscheidet über die Anerkennung der Aktualisierung.
Die Inhalte sind seit Jahren weitgehend identisch: Abstand, Abschirmung, Dosisminimierung – das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable). Grundlagen, die jeder, der regelmäßig mit Strahlung arbeitet, längst verinnerlicht hat. Nicht aus PowerPoint-Folien, sondern aus der täglichen Praxis. Die Folge sind Wiederholungen ohne spürbaren Erkenntnisgewinn. „Der praktische Erkenntnisgewinn ist überschaubar“, schreibt ein Arzt bei DocCheck. Pointierter formuliert: Beim dritten oder vierten identischen Auffrischungskurs stellt sich weniger die Frage, was man lernt, sondern eher, warum man ihn überhaupt besucht. Hinzu kommt ein struktureller Aspekt: In vielen Kliniken liegt die tatsächliche Durchführung strahlenintensiver Verfahren ohnehin in den Händen spezialisierter Fachkräfte. Für andere Disziplinen bleibt Strahlenschutz häufig reine Theorie ohne viel Bezug zur eigenen Tätigkeit.
Die Fortbildungspflicht kostet aber nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Hier ist ein lukrativer Fortbildungsmarkt entstanden. Ärztekammern, Fachgesellschaften, TÜV-Akademien und sogar Kliniken haben Strahlenschutzkurse im Programm – flächendeckend, standardisiert und mit verlässlicher Nachfrage.
Einige der wichtigsten Anbieter von Strahlenschutzkursen
Für die Aktualisierung der Fachkunde werden meist 150 bis 250 Euro fällig, bei institutionellen Anbietern auch 400 bis 500 Euro. Wer die Fachkunde neu erwirbt oder sich spezialisiert, zahlt schnell vierstellige Beträge. Einzelne Spezialkurse liegen im Bereich von 700 bis 900 Euro. Das zeigt: Regelungen, die eine regelmäßig verpflichtende Nachfrage erzeugen, schaffen zwangsläufig Einnahmequellen. Strahlenschutz-Fortbildungen sind nicht nur ein Instrument der Qualitätssicherung, sondern auch ein veritabler Markt. Das ist den Anbietern weniger vorzuwerfen als dem Gesetzgeber, der an starren Vorgaben festhält.
Der europäische Markt für Strahlungsmonitoring und -sicherheit lag im Jahr 2023 bei rund 884 Millionen US-Dollar. Er könnte bis 2032 auf schätzungsweise 1,49 Milliarden US-Dollar anwachsen. Diese Summen umfassen Hardware, Software und Schulungen. Trainings machen typischerweise 5 bis 15 Prozent des Volumens aus. Umsatzzahlen für den deutschen Markt gibt es nicht, eine grobe Abschätzung ist dennoch möglich. Die Pflicht betrifft mehrere zehntausend Ärzte, MTR und MFA mit Röntgenkenntnissen. Realistisch erscheint ein jährliches Teilnehmerpotenzial von etwa 20.000 bis 40.000 Personen. Bei Kursgebühren von 300 bis 500 Euro im Schnitt ergibt sich daraus ein Marktvolumen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.
Soweit die Kritik. Was sollte sich ändern? Strahlenschutz ist immens wichtig. Fehler können schwerwiegende Folgen haben – für Patienten ebenso wie für medizinisches Personal. Doch Sicherheit entsteht nicht durch Wiederholung, sondern durch Relevanz. Durch Inhalte, die sich am tatsächlichen Arbeitsalltag orientieren. Durch Trainings, die reale Situationen abbilden. Und durch Formate, die mehr leisten als das bloße Abhaken gesetzlicher Vorgaben. Zielführender wären flexible, adaptive Modelle. Fortbildungen, die sich am individuellen Tätigkeitsprofil orientieren, praxisnah gestaltet sind und digitale Lernformate sinnvoll integrieren. Strahlenschutz würde so vom Pflichttermin zur sinnvollen Erweiterung bestehender Kompetenzen. Denn die Frage ist nicht, ob Strahlenschutz wichtig ist – sondern ob das System noch zeitgemäß ist.
Bildquelle: Oskar Młodziński, Unsplash