Mangelernährung ist bei Tumorpatient:innen häufig, wird aber noch zu selten systematisch erkannt. Die aktualisierte S3-Leitlinie „Klinische Ernährung in der Onkologie“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) und weiterer Fachgesellschaften betont daher ein strukturiertes Ernährungsmanagement entlang der gesamten Krebsbehandlung.
Eine zentrale Neuerung ist die klare Empfehlung zum frühen und regelmäßigen Ernährungsscreening, etwa mit validierten Instrumenten wie NRS-2002 oder MUST. Fachgesellschaften fordern seit Längerem, dieses Screening in der Routineversorgung zu verankern. Rückenwind kommt auch aus der Gesundheitspolitik: Im Zuge der Krankenhausreform hat der Bundestag ein verpflichtendes Ernährungsscreening bei stationären Patient:innen beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde im Rahmen des am 6. März verabschiedeten Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) mit der Umsetzung beauftragt.
Einen besonderen Fokus legt die Leitlinie auf den Proteinbedarf. Für onkologische Patient:innen wird eine Zufuhr von mehr als 1 g bis etwa 1,5 g Protein pro Kilogramm Körpergewicht täglich empfohlen, um Muskelabbau und funktionellen Verlusten entgegenzuwirken. Für die parenterale Ernährung wird bei einem Proteinziel von 1 g – 1,5 g ein Äquivalent von 1,2 g – 1,8 g freier Aminosäuren benötigt.2
Neu aufgenommen wurde zudem ein umfangreiches Kapitel zum perioperativen Ernährungsmanagement bei Tumoroperationen in Anlehnung an die S3-Leitlinie „Klinische Ernährung in der Chirurgie“. Gleichzeitig positioniert sich die Leitlinie klar gegen restriktive „Krebsdiäten“: Für solche Ernährungsformen gibt es keine belastbare Evidenz, während sie das Risiko für Mangelernährung erhöhen können.
Insgesamt unterstreichen die Empfehlungen den Stellenwert der Ernährung als integralen Bestandteil der onkologischen Supportivtherapie.
Erstmals bestätigt nun auch die Europäische Union (EU) den Stellenwert der medizinischen Ernährungstherapie. Im aktuellen Bericht zum Europe’s Beating Cancer Plan plädiert das Europäische Parlament für die Entwicklung von einheitlichen Qualitätsstandards in der Ernährungstherapie bei Krebs auf EU-Ebene. Besonders bedeutend: Die medizinische Ernährungstherapie wird nicht nur im Rahmen multidisziplinärer Versogung betrachtet oder als Zusatztherapie eingeordnet – sondern als eigenständige Priorität und fester Bestandteil der Krebsversorgung.
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