Das Spenden von Oozyten ist in Deutschland bislang verboten – doch Nina Warken will das ändern. Dabei dienen unsere Nachbarn als Vorbild. Warum bleibt die Legalisierung trotzdem so ein Eiertanz?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will eine Legalisierung der Eizellspende ermöglichen, über die der Bundestag per Gewissensentscheidung entscheiden soll. Eine kommerzielle Spende bleibe aber weiterhin verboten, nur wäre es denkbar, überzählige Eizellen nach einer Kinderwunschbehandlung zu spenden, so Warken in einem Interview.
Das Deutsche Embryonenschutzgesetz erlaubt eine Samenspende, verbietet jedoch die Eizellspende. Nach gültiger Rechtslage werden Personen bestraft, die eine Übertragen durchführen, nicht die Spenderinnen oder Empfängerinnen. Überzählige Embryonen dagegen, die im Rahmen einer IVF-Behandlung entstanden sind, dürfen über das Netzwerk Embryonenspende e.V. zunächst anonym und unentgeltlich gespendet werde. Für den volljährigen Nachwuchs besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit den biologischen Eltern.
Im europäischen Vergleich ist das Verbot der Eizellspende die Ausnahme und es findet ein regelrechter Reproduktionstourismus über die deutschen Grenzen statt. Von 43 europäischen Ländern ist die Eizellspende nur noch in Bosnien-Herzegowina, in der Türkei und in der Schweiz verboten. Letztere erarbeitet momentan die Voraussetzungen für eine Bürgerabstimmung zur Legalisierung der altruistischen Eizellspende. Innerhalb Europas haben sich Spanien und Tschechien zu wichtigen Zentren etabliert, so dass etwas mehr als die Hälfte aller in Europa durchgeführten Eizellspenden dort stattfinden. In beiden Ländern erfolgt die Spende auf kommerzieller Basis und anonym, so dass die Kinder später keine Möglichkeit haben, ihre genetische Herkunft zu erfahren. Das Vereinigte Königreich, Finnland und Österreich praktizieren nur die offene Spende, in den USA existieren beide Formen.
Immer wenn die eigenen Ovarien nicht ausreichend funktionsfähig sind oder fehlen, etwa bei einer prämaturen Ovarialinsuffizienz, therapiebedingt (Ovarektomie, Radiation, Chemotherapie), bei genetischen Erkrankungen (z. B. Turner-Syndrom) oder bei altersbedingt eingeschränkten ovariellen Reserven, kann eine Eizellspende die Ultima Ratio in der Kinderwunschbehandlung sein.
Üblicherweise beginnt das Vorgehen einer Eizellspende mit der hormonellen Stimulationsbehandlung der Spenderin durch Gonadotropine, die mit regelmäßigen Labor- und Ultraschallkontrollen überwacht wird. Beträgt die Größe des Leitfollikels 12 mm, wird täglich ein GnRH-Antagonist hinzugegeben. Nach etwa 12 Tagen Hormontherapie erfolgt die Ovulationsauslösung mit einem GnRH-Agonisten. 36 Stunden später werden die Follikel unter Ultraschall transvaginal punktiert und die Eizellen abgesaugt, meist unter einer Kurznarkose. Die gewonnenen Eizellen werden bis zum Verbrauch eingefroren. Die Empfängerin erhält eine Hormontherapie zur Vorbereitung des Endometriums. Die Befruchtung der Eizellen erfolgt über IVF oder ICSI. Die Eizellen kultiviert man im Labor bis Tag 5, um sie dann in die Gebärmutter der Empfängerin einzusetzen (Embryonentransfer). Die Schwangerschaftsrate ist mit 50–60 % relativ hoch, deshalb macht ein Transfer mehrerer Embryonen aufgrund des Mehrlingsrisikos weniger Sinn. Bis zur 12. SSW wird die unterstützende Hormontherapie fortgesetzt.
Ein ovarielles Hyperstimulationssyndrom (OHSS) ist dank moderner reproduktionsmedizinischer Verfahren heute sehr selten. Über Komplikationen bei der operativen Eizellentnahme wie Infektionen, Nachblutungen, Ovarialtorsion, Thromboembolien oder Narkoseunverträglichkeiten muss aufgeklärt werden. Diese Komplikationen werden je nach Literatur zwischen < 1 bis 2 % angegeben (hier und hier).
Bezüglich langfristiger Risiken stehen wenig Daten zur Verfügung. Möglich wären hier ein erhöhtes Karzinomrisiko aufgrund der Stimulationstherapie. Hier gibt es vor allem Angaben von Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch und entsprechender Therapie. Denkbar ist ein erhöhtes Infertilitätsrisiko durch die iatrogene Reduktion von Eizellen und nachfolgende Veränderungen am Ovar. Psychologische Reaktionen wie ambivalente Gefühle oder depressive Verstimmungen sind möglich.
In den meisten Ländern herrscht ein kommerzielles Setting, an dem alle Beteiligten – angefangen von Organisationsleistungen, medizinischer Einrichtung bis hin zur Spenderin – verdienen wollen.„Die Eizellenspende aus Nächstenliebe ist ein Mythos“, meint Carolin Schurr, Professorin für Sozial- und Kulturgeographie an der Universität Bern. Sie hat mit ihrem Team in Spanien geforscht, woraus eine Dissertation von Laura Perler hervorging. Die Humangeographin führte zahlreiche Interviews an einer Reproduktionsklinik in Valencia durch und ihr Resümee lautet: „Die meisten Frauen spenden ihre Eizellen vor allem deshalb, weil sie Geld brauchen.“ Die Spenderinnen seien meist alleinerziehende Mütter oder Migrantinnen, die sich mit dem Geld ihren Lebensunterhalt mitfinanzieren. Das träfe auch auf Aufwandsentschädigungen zu, die in Spanien zwischen 800 und 1000 Euro pro Zyklus betragen.
Schwangerschaften nach Eizellspende gelten generell als Risikoschwangerschaften. Es tritt häufiger ein schwangerschaftsinduziertem Hypertonus (SIH) oder eine Präeklampsie auf. Folglich steigt das Risiko für eine Frühgeburt und einer erhöhten Sectiorate mit allen damit verbundenen Komplikationen. Da es sich häufig um ältere Schwangere handelt, sind die Risiken für metabolische Störungen, etwa ein Gestationsdiabetes, erhöht. Dadurch wächst das kardiovaskuläre und diabetologische Lebenszeitrisiko der Mutter.
Medizinisch gesehen ist das relative Fehlbildungsrisiko nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen erhöht:
Eine Risikoschwangerschaft, insbesondere die resultierende Frühgeburtlichkeit, belastet die gesundheitliche Entwicklung des Kindes.
Medizinethiker geben den Konflikt der dissoziierten Mutterschaft bei einer Eizellspende zu bedenken. Statt sich mit einer einzigen Mutter zu identifizieren, existieren hier zwei Mütter: Eine genetische Mutter (Spenderin) und eine Wunschmutter, die das Kind austrägt und bei der das Kind leben wird. Bei einer zusätzlichen Leihmutterschaft käme eine dritte Mutter hinzu: Neben der genetischen Eizellspenderin und biologischen (Leih-)Mutter, hat das Kind seine (Wunsch-)Mutter, bei der es aufwächst. Eine Samenspende ist weniger komplex: Der soziale Vater ist nach einer homologen Spende auch der genetische Vater. Nur eine heterologe Spende bedeutet, dass es neben dem sozialen einen zweiten (genetischen) Vater gibt.
Die Datenlage zur psychosozialen Entwicklung von Kindern nach Eizellspende ist dünn. Bisherige Ergebnisse werden so gedeutet, dass das Fehlen einer biologischen Verbindung nach assistierter Reproduktion die Entwicklung positiver Mutter-Kind-Beziehungen oder die weitere psychologische Entwicklung nicht beeinträchtigt. Hier bedarf es dringend weiterer Forschungsarbeit. Die bislang einzige Möglichkeit der Eizellspende für ein deutsches Paar liegt im Ausland, wo häufig anonyme Verfahren Standard sind – und somit keine Chance für das Kind besteht, seine biologische Abstammung zu erfahren.
Der immer wieder vorgebrachte Einwand einer geforderten Gleichstellung von erlaubter Samenspende im Vergleich zur verbotenen Eizellspende ist differenziert zu betrachten. Eine Samenspende ist für den Geber medizinisch risikofrei, die Eizellspende dagegen nicht. Finanzielle Not motiviert bei beiden Geschlechtern zum Handeln, kann bei Eizellspenderinnen aber folgenreicher sein und den Beigeschmack „Kommerzielle Ausbeute“ haben. Es drohe auch eine Umkehr der reproduktiven Mobilität, wie Carolin Schnurr befürchtet: In europäischen Nachbarländern, in denen die Spende legalisiert ist, werden Eizellen zur Bedarfsdeckung bereits importiert. Weiterhin könnten Frauen aus Niedriglohnländern den Anreiz bekommen, zur Eizellentnahme in wohlhabendere Länder wie Deutschland oder die Schweiz zu reisen, sollte dort eine nicht rein altruistische Legalisierung in Zukunft stattfinden. Deshalb bräuchte es internationale Regeln, um einem Handel mit Keimzellen vorzubeugen.
Das Angebot der inländischen, ausschließlich altruistischen Eizellspende wirkt kommerziellen Systemen im Ausland entgegen – vorausgesetzt es gäbe genug Spenderinnen. In Großbritannien hat man, um den Bedarf zu decken, ein sogenanntes „Egg Sharing“ angelegt: Frauen können kostenlos Eizellen für den eigenen Bedarf einfrieren lassen oder erhalten die IVF-Behandlung günstiger, wenn sie einen Teil ihrer Eizellen spenden. Ein in Deutschland standardisiertes, hohes medizinisches Setting wäre von Vorteil für alle Beteiligten und zählt als Argument für die Legalisierung. Nur eine offene Eizellspende, ähnlich dem Samenspenderregistergesetz, garantiert den Kindern das Recht auf Wissen um die eigene Herkunft. Das mehr als 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz muss zweifelsohne aktualisiert werden, aber ohne ethische Aspekte zu vernachlässigen – zum Wohl der Schwächsten.
Brandt et al.: Leihmutterschaft und Eizellspende: Recht auf Fortpflanzungsfreiheit, Omnimed Verlag, 2022, online
Kentenich H et al: Ethische Konflikte in der Reproduktionsmedizin – Eizellspende und Leihmutterschaft, Frauenarzt, 2026, online
Repetitive oocyte donation: a committee opinion, Fertility and Sterility, 2020. doi: 10.1016/j.fertnstert.2020.03.030
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Siegl et al: Transnationale reproduktive Mobilität – empirische Befunde zu einer umstrittenen Praxis; University of Zurich, 2022, online
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