REPORTAGE | Immer mehr allgemeinmedizinische Praxen bieten ästhetische Eingriffe an – als Selbstzahlerleistung, versteht sich. Wie passt das zum Auftrag medizinischer Grundversorgung?
Ein bisschen Botox® hier, ein bisschen Filler da – immer mehr Menschen sind bereit, für die eigene Schönheit und anhaltende Jugend zu nicht-operativen Maßnahmen zu greifen. Dabei sind die dermale Unterspritzung und die Verwendung von Botulinumtoxin (Botox®) ausschließlich Ärzten vorbehalten. In immer mehr Medizinischen Versorgungszentren reiht sich neben der eigentlichen medizinischen Grundversorgung nun auch ein Angebot an vermeintlich „kleinen“ ästhetischen Eingriffen als Selbstzahlerleistung ein. Doch lässt sich das Modell der Querfinanzierung mit dem Gedanken medizinischer Grundversorgung vereinbaren? DocCheck News geht dieser Frage auf den Grund und spricht mit MVZ-Inhaber und Facharzt für Innere Medizin Tim Knoop.
Das Erste, was beim Aufrufen der Website der Hausarztpraxis Tim Knoops ins Auge fällt, ist das Gruppenfoto zahlreicher Ärzte. Knoops Praxis ist groß. So groß, dass die Praxis mittlerweile als MVZ geführt wird. Doch neben der medizinischen Grundversorgung mit Akutsprechstunden, Impfaufklärung, Geriatrie und Spezialgebieten wie Sportmedizin findet sich auf der Website ein zweiter Reiter mit der Bezeichnung „Botox + Filler“. Ein weiterer Klick führt automatisch zu einer Auflistung möglicher ästhetischer Eingriffe.
Für den Suchenden in unmittelbarer Sichtweite, dennoch von den allgemeinen Leistungen der Hausarztpraxis getrennt – so verhält es sich nicht nur auf der Website, sondern auch in der räumlichen Aufteilung. Tim Knoop erklärt: „Wenn Patienten durch unsere Website darauf aufmerksam werden, kommen sie gezielt auf uns zu. Das trennen wir aber ganz klar von der normalen Sprechstunde. Wenn sie dann doch Beratungsbedarf haben, kann man grob ein bisschen was zu sagen und vereinbart dann einen extra Termin nur für die ästhetische Behandlung. Die ist hier bei uns auch räumlich von der normalen Behandlung getrennt.“ So belegt die ästhetische Fachrichtung das gesamte vierte Obergeschoss als extra dafür zugewiesene Etage. Hier werden nicht nur Botox® und dermale Filler mit Hyaluronsäuren angeboten, sondern auch Eigenblutbehandlungen (PRP) und nicht-operative Lipolysen, sprich GLP-1-Analoga.
Dennoch stellt sich schnell die Frage: Was haben nicht-operativer ästhetischer Eingriffe wirklich mit dem Konzept einer medizinischen Grundversorgung zu tun? Grundsätzlich bietet ein solches Angebot vor allen Dingen Schutz.Bild: DocCheck Nicht nur, dass eine hausärztliche Praxis ihren eigenen Patientenstamm in- und auswendig mit allen Vorerkrankungen und möglichen Komplikationen genau kennt – sie gewährleistet zudem hohe hygienische Standards. Denn Fakt ist: Im Zeitalter von Face-Filtern und Photoshop auf Social Media ist der Wunsch, sich optisch zu verändern und zu „optimieren“, groß.
Das belegen auch die Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie 2023/24: Filler- und Botulinum-Behandlungen nehmen zu. Auch in einer Großstadt wie der von Köln bleibt ein solcher Trend nicht aus, so bestätigt Knoop. Das Problem: Nicht jeder kann es sich leisten. Günstig soll es also sein. Vielleicht also ein preiswerter Besuch bei dem Kosmetiker um die Ecke? Doch das Gesetz ist hier eindeutig: Eine Ausbildung als Kosmetiker erlaubt weder die Verwendung noch die Injektion von Botox® oder dermalen Fillern. Einrichtungen, die solche Behandlungen ohne fachärztliche Expertise anbieten, sind zwar preiswert, machen sich jedoch strafbar.
Für Knoop steht fest: Statt Patienten zu „Kaschemmen“ – wie er solch dubiose Anbieter ohne fachärztliche Ausbildung liebevoll nennt – gehen zu lassen, bietet er ein medizinisch sicheres Gegenangebot. „Wir kennen uns einfach aus mit Hygienemaßnahmen und arbeiten da auf dem höchsten Niveau. Und wir kennen natürlich auch die Folgen, die von unhygienischen Arbeiten, etwa Infektionskrankheiten oder Hautinfektionen.“
Es gilt: Ästhetische Eingriffe wie Botox® und dermale Filler müssen von approbierten Ärzten durchgeführt werden. Das bedeutet aber auch, dass wirklich jeder Arzt mit Approbation Botox verschreiben und Injektionen setzten kann. Lediglich Zahnmediziner dürfen Faltenunterspritzungen oder Behandlungen mit Botox® nur dann vornehmen, wenn sie dabei den Lippenrotbereich nicht verlassen. Der Begriff „Facharzt für Ästhetik“ oder „Schönheitschirurg“ ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung oder ein definiertes Fachgebiet. Er ist ein werbender Marketingbegriff für Ärzte, die ästhetische Eingriffe zur Veränderung des Aussehens durchführen, ohne dass zwingend eine spezielle chirurgische Weiterbildung vorliegt. Anerkannt ist lediglich der „Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“. Essenziell ist hier also auch die Transparenz gegenüber Patienten, inwiefern der behandelnde Arzt in solchen Eingriffen geschult ist. Mehr zu Verantwortung und Professionalität bei Botox®-Behandlungen durch Fachärzte lest ihr in diesem Artikel.
In Knoops Praxis arbeitet zwar kein Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie – der behandelnde Arzt verfügt jedoch über entsprechende Weiterbildungen sowie praktische Erfahrung in der ästhetischen Medizin. Die Behandlungen erfolgen daher fachlich fundiert und mit dem erforderlichen Maß an Sicherheit.
Neben all den Lobpreisungen für die gründliche medizinische Versorgung bei ästhetischen Eingriffen in einem MVZ steckt natürlich auch ein nicht zu verachtender finanzieller Aspekt hinter dem Angebot. Denn für Knoop stellt das Angebot ästhetischer Eingriffe ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein dar: „Ich denke, dass man heutzutage zusätzliche Modelle finden muss, um eine Praxis zu halten. Und da muss natürlich jeder für sich selber einen Weg finden.“
Mit Blick darauf, dass immer mehr hausärztlichen Praxen vor finanziellen und strukturellen Herausforderungen stehen, bietet ein solches Selbstzahler-Angebot einen finanziellen Krückstock. So erklärt auch die KBV Ende 2025, dass die Finanzmittel in der Realität oft nicht die tatsächlichen Kosten der Versorgung decken: „Gerade einmal 16 Prozent der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fließen in die vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen.“
Wenn es zur Grundsatzdiskussion kommt, ob man aufgrund eines Finanzierungsmodells eine solche Behandlung neben medizinischer Grundversorgung anbieten sollte, fährt Knoop eine klare Linie. Bild: DocCheckFür ihn steht fest: „Ich finde das im Gegensatz zu anderen sogenannten IGeL oder Selbstzahlerleistungen eigentlich eine ehrliche Geschichte. Wir verkaufen das ihnen nicht, weil wir sagen: ‚Die Gesundheit erfordert das. Damit wirst du länger leben oder gesünder sein. Nimm ruhig diese und jene Vitaminkuren‘ – bei denen nicht einmal nachgewiesen ist, dass das überhaupt einen Nutzen hat. Hier steht einfach das ästhetische Empfinden des Patienten oder des Kunden im Vordergrund. Das ist sein Wille, sein Wunsch, wie er gerne aussehen möchte. Und diesem gehen wir einfach nach, ohne dass wir da ihm irgendetwas Fragwürdiges verkaufen müssen. Deswegen würde ich das eigentlich gerne als eine ehrliche Selbstzahlerleistung bezeichnen.“
Halten wir fest: Nicht-operative ästhetische Einriffe sind rechtlich vertretbar, organisatorisch machbar und wirtschaftlich für viele Praxen attraktiv. Aber die ethische Frage bleibt. Ist das Anbieten ästhetischer Selbstzahlerleistungen noch mit dem Versorgungsauftrag vereinbar? Problematisch wird es dann, wenn wirtschaftlicher Druck anfängt, medizinische Prioritäten zu verschieben. Ein Gedankenspiel: Wenn Selbstzahlerleistungen plötzlich attraktiver sind als die zeitintensive Versorgung von Kassenpatienten, werden dann Ressourcen wie Zeit, Räume oder Personal anders verteilt – und zahlungskräftige Patienten am Ende unbewusst bevorzugt?
Den Untergang der hausärztlichen Versorgung muss man sicherlich nicht ausrufen – so stellen nicht-operative ästhetische Eingriffe in den meisten Fällen nur ein zusätzliches Angebot dar. Auch Tim Knoop betont: „Die Hauptarbeit liegt natürlich immer noch bei der gesetzlichen Krankenversicherungsbehandlung. Aber [die ästhetische Medizin] ist ein wichtiger Nebenaspekt.“ Doch das oben genannte Gedankenspiel zeigt sicherlich eins: In einem solchen Szenario stellt dieses Modell der Querfinanzierung kein moralisches Fehlverhalten dar. Es ist vielmehr Symptom eines strukturellen Defizits. Es weist auf einen Missstand hin: Gesundheit sollte sich nicht rentieren müssen.
Bildquelle: Midjourney