Nach meinem Text über Herrn El-Masri wollten viele Leser nur eines wissen: Was hat er getan? Was diese Frage über unser Verständnis von Schuld, Mitgefühl und professioneller Haltung verrät – und weshalb sie in der Behandlung keine Rolle spielt.
In meinem Silvester-Blogartikel beschrieb ich die Situation eines gewissen Herrn El-Masri. Wie bei allen Gefangenen, von denen ich hier berichte, ist sein Name geändert. Doch El-Masri existiert. Genau wie seine Geschichte. Es ist das Schicksal von tausenden Geflüchteten. Sein Heim wurde niedergebombt, seine Familie vor seinen Augen auf brutalste Weise getötet, seine Kinder von einer Bombe zerfetzt. Er konnte noch seine schwerstverletzte Frau beim Sterben begleiten, danach war seine kleine Familie ausgelöscht. Herr El-Masri ist traumatisiert. So wie die meisten gesunden Menschen durch eine solche Erfahrung eben traumatisiert werden. Ich schilderte sein Martyrium in der Silvesternacht: Die Flashbacks, ausgelöst durch den Lärm der Böller, das erneute Durchleben seiner persönlichen Hölle bis hin zur völligen Dissoziation. Bei vielen Lesern kam jedoch vor allem eine Frage auf: Welches Delikt wird Herrn El-Masri vorgeworfen? Warum ist er im Gefängnis?
Der erste Kommentator – ein Arzt – warf diese Frage mit einem deutlichen Beigeschmack von Missachtung auf und verlor sich rasch in misanthropischen Prämissen, weshalb ich sein Anliegen zunächst ignorierte. Aber nach und nach wuchs das Interesse an Herrn El-Masris Fehlverhalten auch unter den von mir sehr geschätzten Lesern. Ich betreue Herrn El-Masri schon lange und hätte den Haftbefehl spontan fast wortwörtlich wiedergeben können. Vermutlich hätte das Wissen um sein Delikt das Bild für viele „abgerundet“, wie ein fachlich sehr geachteter Leser anmerkte. Ihm zuliebe zog ich die Aufklärung kurz in Erwägung – und rannte plötzlich gegen einen massiven inneren Widerstand.
Fragen drängten sich auf: Ist ein Trauma weniger real, abhängig davon, welche Straftat der Patient begangen hat? Schmälert eine Gewalttat das subjektive Leid des Täters? Oder verwirkt er durch sein Fehlverhalten gar sein Anrecht auf Leid? Fakt ist: Es schmälert das Mitgefühl des Umfeldes. Das hat jener erstgenannte Arzt, wenn auch in ungeschliffenem Wortlaut, treffend demonstriert. Und dieser Impuls ist nicht von der Hand zu weisen. Für unschuldige Opfer bringen wir mühelos tiefes Mitgefühl auf, doch mit zunehmender Schuld, die ein Mensch auf sich geladen hat, macht sich in uns oft eher ein Gefühl der Genugtuung breit. Von „Der braucht jetzt nicht zu jammern“ über „Karma ist langsam, aber zuverlässig“ bis hin zu „Richtig so!“ feuern unsere Synapsen diese ausgleichenden Gedanken ab. Auch mich begleitet diese kompensatorische Logik im Alltag. Sie ist ein wichtiger Schutzmechanismus, um die Eindrücke des Lebens in ein sinnvolles Raster zu sortieren.
Bei manchen Menschen im System scheint dieser Mechanismus jedoch außer Kontrolle zu geraten. Behandler suchen förmlich nach den Verfehlungen ihrer Patienten, frei nach dem Motto: „Der wird schon seinen Anteil daran haben.“ Ich kenne diese Denke aus dem Vollzug nur zu gut. Je länger Menschen hier arbeiten, desto weniger scheinen sie damit klarzukommen, dass es den Gefangenen schlecht geht. Das „schlecht“ wird relativiert, es wird zum Teil der Strafe umgedeutet und somit zur Gerechtigkeit erklärt. Gerechtigkeit ist leichter zu ertragen als der Schmerz eines anderen.
Gefangene mit abscheulichen Delikten werden weniger ernst genommen als der kleine Dieb. Und so fließt der Strafbefehl – zumindest in mündlichen Übergaben – oft schleichend in die Diagnose ein: „Na, als er seine Freundin mit dem Kissen erstickt hat, hatte er auch keine Rückenschmerzen.“ In der Kommentarspalte brachte es eine Psychiaterin, die ebenfalls im Vollzug tätig ist, akkurat auf den Punkt: „[…] Die Strafe besteht ja im Freiheitsentzug und nicht in der Verschlechterung der gesundheitlichen Situation […] deshalb […] bemühen wir uns im Vollzug […] Schuld oder Unschuld nicht in die psychologische, medizinische oder andere Betreuung einfließen zu lassen […].“
Wenn man genauer darüber nachdenkt: Warum muss dies überhaupt gesetzlich festgeschrieben werden (§ 56 StVollzG)? Wie kommen wir überhaupt dazu, zu glauben, uns würde das Gegenteil zustehen? Einen Menschen absichtlich schlechter zu behandeln, um ihn nach unserem eigenen moralischen Ermessen durch zusätzliches Leid zu bestrafen?
Hinzu kommt ein faktisches Problem: In Deutschland sitzen jedes Jahr etliche Menschen unschuldig in Haft. Das ist strukturell sogar so vorgesehen. Glauben Sie nicht? Jeder Einzelne, der in Untersuchungshaft sitzt, ist definitionsgemäß nicht verurteilt und somit gilt die Unschuldsvermutung. Solange ich nicht die zuständige Richterin bin, habe ich ihn auch so zu behandeln. Ich höre Sie jetzt denken: „Aber so leicht landet man doch nicht im Gefängnis“ oder „Der wird schon irgendwas angestellt haben“. Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Nicht wenige werden vor Gericht freigesprochen. Aber selbst das ist egal. Solange kein Richter ein Urteil spricht, steht es mir erst recht nicht zu, eines zu fällen. Und doch passiert es automatisch umso stärker, je weniger sich eine Person mit dem Rechtsstaat auskennt. Er sitzt im Gefängnis? Wird schon seinen Grund haben.
Aber lassen wir die Schuldfrage beiseite. War da nicht noch etwas mit dem Hippokratischen Eid? Nur zur Erinnerung, denn ich habe den Eindruck, einzelne Kommentierende haben ihn nicht mehr ganz parat: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. […] Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.“
Es geht also nicht um die Einschätzung, welch „guter Mensch“ mein Patient ist. Wir sind hier nicht beim Jüngsten Gericht, wo gute gegen schlechte Taten abgewogen werden, um zu entscheiden, ob der Patient sein Leid „verdient“ hat. Ich muss einfach meinen verdammten Job machen. Die Sache mit der Verurteilung übernimmt der Richter. Der hat das studiert und die nötige Expertise. Vielleicht können wir alle ein wenig damit aufhören, uns als Experten für jeden Lebensbereich zu fühlen, und stattdessen Verantwortung für unser eigenes Fachgebiet übernehmen: Die Psychologen kümmern sich um die Psyche, die Ärzte um den Körper und die Richter um das Urteil. Schon meine Kindergärtnerin schärfte uns kleinen Stöpseln ein: „Wenn jeder auf sich schaut, ist auf jeden geschaut.“
Und Herr El-Masri? Er hat sich von der Silvesternacht erholt. Er konnte Kontakt zu einem Onkel aufnehmen und wird vermutlich noch vor dem Frühjahr abgeschoben. Vielleicht hat er gestohlen, weil er es in der Fremde nicht geschafft hat, an Geld zu kommen. Vielleicht hat er, getriggert von einer Traumareaktion, einen Mann auf der Straße niedergeschlagen. Vielleicht hat er auch auf brutalste Weise eine Frau vergewaltigt, einfach weil er der Meinung war, der Sex stehe ihm jetzt zu. Vielleicht war da eine Tat, vielleicht mehrere. Vielleicht auch nicht. Aber nichts davon ändert etwas an dem Moment, in dem er zu Boden sackte, während draußen das neue Jahr gefeiert wurde. Ein Moment, in dem seine Vergangenheit ihn wieder einholte. Ein Moment, in dem es nicht um Schuld ging, sondern um Schmerz – und um die Frage, ob wir bereit sind, ihn einfach als solchen zu sehen.
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