Es gibt zwei Hauptwege in die Selbstständigkeit: die Neugründung einer eigenen Praxis oder die Übernahme einer bestehenden. Beide haben ihre Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Bei der Praxisgründung ist ein umfassender Plan für die Praxisausstattung, Finanzen und Verwaltung erforderlich. Bei einer Praxisübernahme profitieren Sie von einem bestehenden Patient:innenstamm und einem etablierten Arbeitsumfeld, doch auch hier müssen rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte genau geprüft werden.
Tipp: Wenn Sie eine Praxis übernehmen möchten, können Sie durch eine Anstellung als Job-Sharing-Assistenz oder befristete Sicherungsassistenz die Abläufe in der Praxis und die Patient:innen schon vorab kennenlernen. Das erhöht auch die Chancen im Nachbesetzungsverfahren für den Erhalt der Zulassung.
Wenn Sie eine Praxis übernehmen möchten, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Diese Punkte müssen sorgfältig überprüft werden, um spätere Probleme zu vermeiden.
Ein solider Businessplan ist nicht nur für die eigene Planung essenziell, sondern auch ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, Investoren oder Banken zu überzeugen. Das gilt sowohl bei Neugründungen aber auch bei Übernahme einer bestehenden Praxis. Ein Businessplan sollte eine detaillierte Finanzplanung für die kommenden fünf Jahre enthalten, die den Investitionsbedarf, die geplante Finanzierung, die Rentabilität (Umsatz vs. Fixkosten) und die Liquidität berücksichtigt.
Es ist sinnvoll im Businessplan Nachweise eigener Managementqualifikationen und ggf. bestehende Zusammenarbeiten mit Praxismanager:innen bzw. steuerlichen oder rechtlichen Berater:innen zu dokumentieren.
Die KV spielt eine zentrale Rolle in der Niederlassung. Sie ist für die Zulassung der Vertragsarztsitze zuständig. Für eine Praxisgründung müssen Sie sich frühzeitig im Arztregister eintragen lassen und, falls nötig, in die Warteliste für die Zulassung aufnehmen lassen. Außerdem informiert die KV über die Wartelisten und das Verfahren zur Nachbesetzung eines vertragsärztlichen Sitzes.
Tipp: Wenn beim Kauf einer Praxis auch die vertragsärztliche Zulassung übernommen werden soll, dann sollte der Kaufvertrag immer unter der aufschiebenden Bedingung der erfolgreichen Nachbesetzung gestellt werden.
Egal ob Neugründung oder Übernahme, die sorgfältige Vorbereitung ist essenziell. Dazu zählt insbesondere die Prüfung bestehender Verträge und die Aufstellung eines soliden Businessplans. Das erlaubt nicht nur Ihnen selbst, sich dieser spannenden Aufgabe mit einem guten Überblick zu Chancen und Risiken zu stellen, sondern hilft auch dabei, wichtige Partner, wie Banken zu überzeugen.
Der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) unterstützt Rheumatolog:innen auf dem Weg in die Niederlassung unter anderen mit der Website rheumatologie-begeistert-de.Interessierte finden dort hilfreiche Informationen zu allen Aspekten des Themas unter anderem auch den praktischen Leitfaden zur Niederlassung zum kostenlosen Download.
Auch wir von UCB engagieren uns für das Thema Versorgung und haben daher die Erstellung des Leitfadens unterstützt. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr dazu wissen möchten.
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Versorgung bei UCB: Ina BuentjenMobile: +49 (0) 162 1983058E-Mail: ina.buentjen@ucb.com
Im dritten Teil beleuchten wir die wirtschaftlichen Aspekte einer Praxisgründung und -übernahme und welche finanziellen Überlegungen Sie treffen müssen, um langfristig erfolgreich zu bleiben.
Ersten Teil der Reihe verpasst? Hier geht es zum Beitrag mit dem Thema „Soll ich wirklich gründen? – Entscheidungshilfen für den Weg in die Niederlassung“.
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