Die umstrittene Krankenhausreform stand nach dem Ampel-Aus auf der Kippe. Heute hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt.
Die Krankenhausreform hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat stimmte heute, am 22. November, dem Gesetz zur Neuordnung der Kliniken zu, das zuvor von der Ampelkoalition im Bundestag verabschiedet worden war. Ein Antrag auf die Einschaltung des Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit. Für die aktuelle rot-grüne Minderheitsregierung hätte die Anrufung des Vermittlungsausschusses eine eine erhebliche Schwierigkeit dargestellt.
Ab Januar 2025 soll das von Gesundheitsminister Lauterbach auf den Weg gebrachte Gesetz schrittweise in Kraft treten. Geplant ist eine umfassende Reduzierung der derzeit rund 1.900 Klinikstandorte, inklusive psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen. Gleichzeitig sollen die verbleibenden Häuser besser finanziert und qualitativ gestärkt werden.
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neugestaltung des Vergütungssystems. Statt einer rein fallpauschalenbasierten Abrechnung werden zukünftig nur noch 40 % der Erlöse über Fallpauschalen abgewickelt. Die übrigen 60 % sind für die Finanzierung von Personal, Räumen und notwendiger Technik vorgesehen, um die Grundversorgung sicherzustellen.
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