Disease Management Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit bestimmten, meist chronisch verlaufenden Erkrankungen – und werden daher häufig als „Chronikerprogramme“ bezeichnet. Durch die Betreuung innerhalb eines DMPs sollen Patient*innen über Einrichtungsgrenzen hinweg nach dem aktuellen medizinischen Forschungsstand behandelt und versorgt werden. Kernelement ist dabei ein koordiniertes Vorgehen, das zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität und sektorübergreifender Abläufe führen soll.1
Die Teilnahme ist für die betroffenen Patient*innen kostenlos, freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose durch den betreuenden Arzt oder die betreuende Ärztin und die Bereitschaft, aktiv am DMP teilzunehmen.2 Aktuell gibt es DMP zu verschiedenen typischen Volkskrankheiten, wie z. B. Adipositas, Diabetes oder koronare Herzkrankheiten – und seit einiger Zeit auch ein DMP Osteoporose. Die konkrete Ausgestaltung der DMP-Verträge obliegt Krankenkassen und Vertragsärzt*innen bzw. Krankenhäusern.1
In Sachen Osteoporose-Versorgung gibt es in Deutschland Nachholbedarf: Rund drei von vier Frauen, die für eine medikamentöse Therapie in Frage kommen, werden nicht adäquat behandelt.3 Der G-BA hat daher bereits vor einigen Jahren beschlossen, ein Osteoporose-DMP für die Betreuung von Betroffenen zu implementieren. Konkret richtet sich das Programm an Patient*innen mit einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose. Frauen können sich ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in ein DMP einschreiben lassen, Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Ziel der DMP ist es vor allem, (Folge-)Frakturen und ein weiteres Fortschreiten der Erkrankung möglichst zu verhindern sowie Schmerzen zu reduzieren.4
Zentrales Kennzeichen des DMP ist die medizinische Behandlung auf der Basis evidenz-basierter Leitlinien über alle Krankheitsstadien hinweg. Auch Patient*innenschulungen, die von qualifiziertem Praxispersonal durchgeführt werden sollen, und Evaluationen der Behandlungsqualität sind vorgesehen. Im Rahmen der leitliniengerechten Versorgung von Osteoporose-Patient*innen sollen nichtmedikamentöse und medikamentöse Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zum Einsatz kommen.5,6
DMP bieten nicht nur Chancen für Patient*innen, sondern auch für Haus- und Fachärzt*innen. Innerhalb eines DMP wird zwischen koordinierenden Ärzten in der ersten Versorgungsebene und mitbehandelnden Ärzt*innen in der zweiten Versorgungsebene unterschieden.5
Beim DMP Osteoporose nehmen die Rolle der koordinierenden Ärzte in der Regel hausärztlich tätige Ärzte und Ärztinnen, unter bestimmten Umständen auch Fachärzt*innen für Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie ein. Koordinierende Ärzt*innen sind für die Langzeitbetreuung und die Dokumentation verantwortlich und überweisen die Patient*innen unter bestimmten Umständen an mitbehandelnde Fachärzt*innen oder an qualifizierte Einrichtungen zur Mitbehandlung.5
Die fachärztliche Mitbehandlung wird gesondert vergütet und kommt insbesondere in den folgenden Fällen zum Tragen:5
Details werden in den Versorgungsverträgen der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen (KV) geregelt. Es kann sich daher lohnen, sich bei der jeweiligen KV über Teilnahmemöglichkeiten und die damit verbundenen Vergütungen zu informieren und sich mit weiteren teilnehmenden Kolleg*innen zu vernetzen.
Mit Bremen bringt zum 1. Juli 2024 bereits die vierte KV eine Osteoporose-DMP-Vereinbarung an den Start. Um daran teilzunehmen, müssen Ärzt*innen und Praxen unter anderem die folgenden Strukturvoraussetzungen erfüllen:7
Für koordinierende Ärzt*innen wurden folgende Vergütungen vereinbart (Kurzübersicht):7
Für mitbehandelnde Fachärzt*innen gilt:7
Für die Schulungen wurde das „Patientenprogramm Osteoporose der Orthopädischen Gesellschaft Osteologie“ vereinbart (20,00 Euro). Das Schulungsmaterial wird mit 12,90 Euro erstattet. Voraussetzung für die Patient*innenschulung ist, dass beteiligte Praxen an einer Train-the-Trainer-Schulung teilgenommen haben.7
Weitere Einzelheiten zu den Strukturvoraussetzungen sowie zu den Teilnahme- und Abrechnungsbestimmungen können Sie der Bremer Vergütungsvereinbarung entnehmen (Anlage 4: Osteoporose).
Neben Bremen existieren DMP-Vereinbarungen in Schleswig-Holstein (Start 1. Oktober 2023), Nordrhein (1. April 2024) und Westfalen Lippe (1. April 2024). Die Eckdaten der Programme finden Sie auf den jeweiligen Websites der kassenärztlichen Vereinigungen:
→ DMP Osteoporose – KV Schleswig-Holstein
→ DMP Osteoporose – KV Nordrhein
→ DMP Osteoporose – KV Westfalen-Lippe
DE-DA-2400378