Die Expopharm lockt dieses Jahr mit großem Fortbildungsangebot – und auch Lauterbach versucht, bei der ABDA zu punkten. Was euch sonst noch erwartet, erfahrt ihr hier.
Ende September ist es wieder so weit: Die Expopharm steht an. Neben Standesvertretungen, Anbietern von Medikamenten, Software und Dienstleistungen, Verlagen und Großhändlern gibt es auch Bühnen mit Vorträgen, die das Punktekonto wachsen lassen. Eingebettet in die Expopharm ist natürlich auch wieder der Apothekertag, zu dem es einige interessante Einreichungen gibt. Bundesgesundheitsminister Lauterbach lässt sich indes wieder einmal entschuldigen und wird nur virtuell am 29. September für die Fragen der ABDA zugeschaltet.
Die Landesapothekerkammer Nordrhein hat alle wissenschaftlichen Vorträge, die auf der Bühne der Pharma-World – dem Herzstück der Expopharm – stattfinden, akkreditiert. Wer als Apothekenmitarbeiter an allen vier Messetagen für sein Fortbildungszertifikat sammelt, kommt auf 32 Punkte, denn pro Messetag sind maximal acht Fortbildungspunkte zu erreichen. Hier findet ihr die Punktefortbildungen im Überblick.
Der Deutsche Apothekertag wird mit einem Grußwort und Lagebericht der ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening beginnen, bevor Lauterbach virtuell sein Wort an die Apotheker richten wird – so er denn erscheint. Dabei muss er sich sechs Fragen zur Zukunft und Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland stellen. Die Landesapothekerverbände werden den Apotheken empfehlen, während dieser Zeit am „Tag der Antworten“ zwischen 13 und 16 Uhr zu schließen, um die Rede des Ministers live per Videokonferenz zu verfolgen. Die Akutversorgung der Bevölkerung soll durch Notdienstapotheken aufrechterhalten werden. Dies ist Teil der Eskalationsstrategie der ABDA, um ihrem 10-Punkte-Forderungskatalog aus dem Februar dieses Jahres Nachdruck zu verleihen (DocCheck berichtete).
Es sind viele Anträge aus den Landesapothekerkammern eingegangen, die im Anschluss daran beraten werden, unter anderem zum Thema Arzneimittel in den sozialen Medien. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert beispielsweise, dass der Gesetz-/Verordnungsgeber ein Verfahren entwickelt, mit dem Internetseiten mit gesundheitsbezogenen Angeboten, die gegen geltendes Recht verstoßen, durch einen entsprechenden Antrag gesperrt werden können. Hier dreht es sich vor allem um die recht unverhohlene Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente, die nach der Konsultation einer Online-Praxis durch eine Versandapotheke aus dem Ausland per Direktzuweisung an die Verbraucher geschickt werden.
Die Apothekerkammer Berlin fordert, neben Schutzimpfungen gegen Grippe und COVID-19 auch weitere Impfangebote in Apotheken gesetzlich zu ermöglichen. Außerdem soll nach Auffassung der Kammer der Apotheken-Botendienst nicht mehr nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel vergütet werden, sondern für alle erstattungsfähigen verordneten Mittel. Derzeit liefern Apotheken beispielsweise Verbandstoffe oder Blutzuckerteststreifen ohne einen finanziellen Ausgleich.
Ein weiterer Leitantrag kommt von den Apothekerkammern Hamburg, Schleswig-Holstein, des Saarlands, Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie den Apothekerverbänden Hamburg, Schleswig-Holstein, des Saarlands und Nordrhein. Sie fordern,
„den Apotheken für die Versorgung von Patienten in Not- und Akutsituationen mehr Handlungsspielraum einzuräumen, insbesondere 1. die Abgabe von Arzneimitteln an die Versicherten im Rahmen der aut-simile-Regelung für alle akut benötigten Arzneimittel wie folgt auszuweiten: a) Die Abgabe eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (aut simile) auch ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu ermöglichen, sofern dieser nicht erreichbar ist und die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist. b) Den Apotheken zusätzlich zu den bestehenden Austauschregelungen nach § 129 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu erlauben, bei Nichtverfügbarkeit eines verordneten Fertigarzneimittels den Wirkstoff in einer anderen Darreichungsform an den Versicherten abzugeben. c) Bei Nichtverfügbarkeit eines Fertigarzneimittels ein Austausch durch ein entsprechendes in der Apotheke hergestelltes Rezeptur- bzw. Defekturarzneimittel zu ermöglichen.“
Es verspricht also, eine kurzweilige Woche zu werden, voller Fortbildungen und Weichenstellungen für die Zukunft. Interessant werden vor allem die Antworten sein, die der Gesundheitsminister der ABDA geben wird – und die Reaktion der Delegierten darauf. Lassen wir uns überraschen.
Bildquelle: Balmer Rosario, unsplash