Die niederländische Versandapotheke wird nicht müde, gegen deutsche Gerichte ins Feld zu ziehen. Thematisch geht es nach wie vor um Rx-Boni – und Ordnungsgelder summieren sich auf 850.000 Euro. Drohen den Verantwortlichen bald Haftstrafen?
Ein Blick zurück: Gesetzliche und höchstrichterliche Entscheidungen entzogen Apothekern schon lange jegliche Basis, um weiter mit Rx-Boni zu werben. Das traf Versandapotheken besonders hart, wurden sie plötzlich ihres veritablen Geschäftsmodells beraubt. DocMorris ließ sich davon nicht beirren – und lobte „Geldprämien von bis zu 20 Euro“ aus, sollten Kunden einen Arzneimittel-Interaktionscheck durchführen.
Nach Beschwerden von Standesvertretern wurde das Landgericht Köln aktiv. Richter untersagten der niederländischen Versandapotheke erneut, Vergünstigungen in Zusammenhang mit ärztlichen Rezepten anzubieten. DocMorris ließ die Argumentation kalt. Neue Marketingaktionen liefen an, und das Gericht setzte 150.000 Euro als Ordnungsgeld fest. Trotzdem meldeten Apotheker weitere Verstöße. Am 18. November folgte der vorerst letzte Akt im Trauerspiel. „Die im zweiten Ordnungsgeldbeschluss vom 22.01.2014 geäußerte Erwartung der Kammer, die Schuldnerin habe sich letztendlich doch dem gerichtlichen Druck gebeugt, weswegen die Kammer von der Festsetzung eines noch höheren Ordnungsgeldes abgesehen hat, hat sich als ‚Luftblase‘ erwiesen“, schreiben die Richter. Juristisch wäre nach angemessener Frist auch eine Haft denkbar.
Nicht nur DocMorris ist durch unlautere Geschäftspraktiken in die Mühlen der Justiz geraten. Nachdem die Siemens Betriebskrankenkasse über Flyer Werbung für wettbewerbswidrige Bonusmodelle gemacht hatte, griffen Richter ebenfalls ein (Az. 17 HK O 20723/14). Das Landgericht München verbot unter Androhung eines Ordnungsgeldes beziehungsweise einer Ordnungshaft, für Rx-Boni zu werben. Die Krankenkasse hatte gesagt, es sei nicht zumutbar gewesen, die Werbung inhaltlich zu prüfen. Ferner kritisierte sie das Arzneimittelpreisrecht. Diese Argumentation teilten Richter nicht. Sie verwiesen auf die klare Gesetzeslage – der Verstoß sei für Kassenvertreter „leicht erkennbar“ gewesen. Zwei Jahre zuvor geriet die Handelskette Rewe in ähnliche Not – ebenfalls aufgrund von Flyern mit verwerflichem Inhalt.