Soziale und geschlechterbedingte Unterschiede aufheben und Gesundheitskompetenz vermitteln – das sind die Ziele des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wie weit ist man in Berlin mit einer eigenen Institution?
Klimakrise, Energiekrise, Corona-Pandemie oder Affenpocken – derzeit hat man das Gefühl, dass sich geo- und sozialpolitische sowie medizinische Herausforderungen die Klinke in die Hand geben. Strukturelle Neuerungen werden in nahezu allen Sektoren des Gesundheitswesens erwartet. Der Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist einer dieser Sektoren und wurde bereits von der Vorgängerregierung (2020) mit ein paar extra Finanzspritzen bedacht.
Im Rahmen des ÖGD-Pakts sollten bis 2026 insgesamt rund vier Milliarden Euro investiert werden und damit sowohl ärztliche Stellen geschaffen werden als auch eine personelle und technische Verbesserung der deutschen Gesundheitsämter erreicht werden. Jährlich gestaffelt sollten so 800 Millionen Euro in die Digitalisierung gesteckt sowie 3,1 Milliarden für eine Personalaufstockung von rund 5.000 Stellen im ärztlichen sowie im Fach- und Verwaltungspersonal genutzt werden.
Nicht schlecht gestaunt haben dürfte da also jeder, der in der Mitgliederzeitung des Marburger Bunds (MBZ) von einer Kürzung der Mittel um rund ein Drittel gelesen hat. Während die MBZ von Mittelstreichungen im Bereich der Digitalisierung sprach, die auf Planungen des BMF basieren, zeichnet das BMG auf Rückfrage von DocCheck ein anderes Bild.
Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, dass es beim einst festgelegten Plan bleibt: „Die Behauptung, das BMF plane, die Investitionen im Rahmen des Pakts für den ÖGD zu kürzen, ist dem BMG nicht bekannt. Die Bereitstellung der Mittel für den Pakt für den ÖGD erfolgt wie vorgesehen entsprechend der im Pakt für den ÖGD sowie im Bundeshaushalt festgelegten Planungen.“
Bei Ansicht des Regierungsentwurfs zum Haushaltsplan 2023 könnte man zunächst stutzig werden, da die Zuweisung geringer als 2022 ausfällt. Das Ministerium klärt dieses Missverständnis ebenfalls schnell auf: „Der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2023 sieht dabei in der Titelgruppe „Pakt für den ÖGD“ für 2023 weniger Mittel als im Bundeshaushalt 2022 vor. Dies ist auf das bereits seit Beginn des Paktes geplante Absinken der Förderbeträge über die Jahre zurückzuführen. Die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel für das Jahr 2023 entsprechen den Planungen zur Mittelverteilung über die Paktlaufzeit.“
Doch auch an anderer Stelle in Sachen Öffentlicher Gesundheitsdienst und Public Health ist eine erfreuliche Entwicklung sichtbar. So scheint das im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben (wir berichteten) eines „Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit“ so langsam Gestalt anzunehmen. Besser gesagt: Was es braucht, um eine solche Institution auf nationaler und internationaler Ebene erfolgreich aufzustellen, hat nun das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in einer Stellungnahme dargelegt.
Wie schon in den politischen Planungen vorgesehen, sieht auch die an das Leibniz-Institut angegliederte Expertengruppe „Public Health Deutschland“ eine zentrale Aufgabe des am BMG angesiedelten Hauses in der Koordination und Moderation zwischen verschiedenen Politikbereichen wie aber auch zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Politik. Gleichzeitig gehört das gesamte Public-Health-System, in das die Behörde eingegliedert bzw. dessen Koordination sie übernimmt, an vielen Stellen modernisiert.
„Eine Public-Health-Institution auf Bundesebene kann […] Teil des Public-Health-Action-Cycles sein. Dies umfasst die Aufgaben der evidenzbasierten Strategieformulierung, Implementierung und Evaluation von Public Health-Maßnahmen einschließlich der Strukturen, Prozesse und Ergebnisse im Aufgabenspektrum des ÖGD sowie einer datenbasierten Kommunikation.“
Was sich die Expertengruppe darunter im Detail vorstellt und welche Schwerpunkte innerhalb dieser einzelnen Säulen gesetzt werden müssen, wird in der Stellungnahme klar umrissen. So soll „handlungsrelevantes Gesundheitswissen [...] leicht verständlich und verantwortungsvoll vermittelt werden und allen Menschen zugänglich sein, um mehr Gesundheitskompetenz zu schaffen und soziale und geschlechtsbezogene Ungleichheiten abzubauen. Bürger:innen und Organisationen werden ermächtigt, gesundheitsförderliche Veränderungen im Lebensstil herbeizuführen und Veränderungen der Verhältnisse einzufordern.“ Weiterhin wird im Punkt Kommunikation auch Augenmerk auf Aufklärungsarbeit bei „problematischen Konstellationen und Evidenzleugnung“ gesetzt.
Als maßgebliche und rahmenschaffende Konstante für die gesamte Arbeit in einem potenziellen Bundesinstitut müssen derweil die Strukturen und Rahmenwerke eingehalten oder implementiert werden, die national wie international für die Umsetzung von Gesundheitsförderung verantwortlich sind. Unter anderem soll dazu „vermehrt politische Anstrengung unternommen werden, um […] z. B. die UN-Nachhaltigkeitsziele, UN-Kinderrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention, Pariser Klimaabkommen, Geneva Charta for Well-Being“ im Handeln und Handlungsanweisungen zu berücksichtigen.
Im Bereich der Forschung wird insbesondere die Zugänglichkeit neuer sowie ohnehin bereits vorhandener Daten in den Mittelpunkt gestellt: „Sehr wichtige Aufgaben für diese Institution wären demnach (i) die Konzeption qualitätsgesicherter, nach einheitlichen Standards erhobener Datensätze aus den Bundesländern, (ii) die Koordinierung der Aufbereitung der Datensätze zu Scientific Use Files für die unabhängige Wissenschaft sowie (iii) die Generierung fortlaufender Evidenzsynthesen zu ausgewählten Aufgaben des ÖGD.“
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