Dänische Ärzte machen bei der Dosierung onkologischer Arzneimittel einige Fehler, berichten Wissenschaftler. Computersysteme haben die Sachlage kaum verbessert. Umso wichtiger ist das Vier-Augen-Prinzip mit apothekerlicher Beteiligung – auch für Deutschland.
Standesvertreter der Apothekerschaft betonen immer wieder, wie wichtig pharmazeutische Kompetenzen sind, um ärztliche Fehler zu erkennen. Diese Argumentation haben jetzt dänische Forscher um Thea O. Mattsson, Odense, mit Fakten untermauert.
Mattsson nahm im Rahmen ihrer prospektiven Kohortenstudie 5.767 ärztliche Verordnungen hinsichtlich der Dosierung kritisch unter ihre Lupe. Ärzte verschrieben ambulanten oder stationären Patienten verschiedene onkologische Präparate. Die Forschergruppe definierte falsche Mengen als Abweichung von zehn Prozent oder mehr nach unten beziehungsweise oben. Den Grundstock legten anerkannte therapeutische Leitlinien.
Stellten Ärzte ihre Verordnung auf klassischem Wege aus, lag die Fehlerrate bei 1,84 Prozent. Verwendeten sie computergestützte Assistenzsysteme, waren es 1,60 Prozent – kein signifikanter Unterschied. Dabei gab es vor allem drei Fehlerquellen: Mediziner übertrugen Informationen aus der elektronischen Patientenakte nicht korrekt auf Rezepte. In anderen Fällen ignorierten sie Veränderungen des Körpergewichts sowie der glomerulären Filtrationsrate. Wie Mattsson schreibt, war keiner der Fehler lebensbedrohlich, aber sehr wohl mit Nachteilen hinsichtlich der Pharmakotherapie verbunden. Nebenwirkungen kamen erschwerend mit hinzu.
Warum elektronische Tools kaum einen Benefit zeigten, liegt laut Thea O. Mattsson an der fehlenden Interoperabilität. Kollege Computer berechnete zwar die Dosierung von Zytostatika deutlich besser als sein menschliches Vorbild. Es gelang jedoch nicht immer, entsprechende Daten von der elektronischen Patientenakte in das digitale Verschreibungssystem zu übertragen und mit Vitalparametern abzugleichen. Um derartige Schwierigkeiten zu umgehen, fordert die Wissenschaftlerin einerseits technische Verbesserungen. Andererseits hält sie es für sinnvoll, dass Apotheker Verschreibungen auch inhaltlich prüfen.
Von dieser Idee sind öffentliche Apotheken bei uns noch meilenweit entfernt. Zwei wichtige Schritte in die richtige Richtung: Das ABDA-Grundsatzpapier „Apotheke 2030“ wurde verabschiedet, und die Bundesapothekerkammer (BAK) hat definiert, wie sie die Begriffe „Medikationsanalyse“ beziehungsweise „Medikationsmanagement“ versteht. Als Informationsquellen nennen BAK-Experten auch Patientenakten respektive Laborwerte. Ohne diese Basis würde es schwer, Dosierungsfehler zu identifizieren.