Die Deutsche Gesellschaft für Urologie kritisiert die Entscheidung des G-BA, den PSA-Test nicht zur Kassenleistung zu erklären. Die Experten sehen das Verfahren als wichtigen Teil der Früherkennungsuntersuchungen beim Mann.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gegen den PSA-Test als Kassenleistung entschieden (DocCheck berichtete). Anders als von der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) empfohlen, wird der Test nicht Teil der gesetzlichen Prostatakrebs-Früherkennung, sondern bleibt weiterhin eine Selbstzahlerleistung.
Die DGU bedauert diese Entscheidung und kritisiert sie als großen Rückschlag bei der Früherkennung des häufigsten Malignoms des Mannes. In der jahrzehntelangen kontrovers geführten Debatte um die Bestimmung des prostataspezifisches Antigens hatte sich die Fachgesellschaft stringent für den PSA-Test als unverzichtbaren Baustein der Prostatakrebs-Früherkennung ausgesprochen und mit der ärztlichen S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“ sowie der entsprechenden Patientenleitlinie einen Leitfaden für die Früherkennung etabliert.
Diese Position hat der G-BA nun ignoriert. „Die DGU hält es für eine folgenschwere Fehlentscheidung zum Nachteil der Patienten, dass die gesetzlich geregelte Früherkennung des Prostatakarzinoms, wider die Empfehlungen einer großen wissenschaftlichen Allianz, auch künftig ausschließlich über die digital-rektale Untersuchung erfolgt“, kommentiert DGU-Generalsekretär Prof. Maurice Stephan Michel den Beschluss des G-BA. „Damit wurde eine bisher einmalige Chance vertan, die Prostatakrebs-Früherkennung nach dem Stand zeitgemäßer Diagnostik zu verbessern.“
Auch mit Blick auf das lange etablierte Mammografie-Screening der Frau werde so eine gesundheitspolitisch unausgewogene Versorgung der Geschlechter fortgesetzt. Mit jährlich rund 60.000 Neuerkrankungen ist das Prostatakarzinom die häufigste Krebserkrankung des Mannes in Deutschland; etwa 14.000 Männer sterben pro Jahr an den Folgen.
In seinem Beschluss zur „Bewertung des Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des PSA“ schließt sich der G-BA der Bewertung des Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an. Es komme beim Einsatz des Screenings in der Früherkennung zu einer hohen Anzahl von falsch-positiven Ergebnissen und zu Überdiagnosen, d. h. es werden Prostatakarzinome entdeckt, die etwa aufgrund eines sehr langsamen Wachstums bei älteren Männern eigentlich nicht hätten behandelt werden müssen. Diese Nutzen-Schaden-Bilanz hätte auch dann Bestand, wenn es in einzelnen Fällen Vorteile – frühes Erkennen von bösartigen Tumoren, verzögertes Fortschreiten der Krankheit sowie weniger Todesfälle durch den Krebs – gibt, so der G-BA.
Dieser Bewertung widerspricht die DGU vehement. „Wie in unseren Stellungnahmen, die wir in das Bewertungsverfahren eingebracht haben, bleibt zu betonen, dass es bei der Bestimmung des PSA-Werts nicht um eine systematische, rein altersbezogene Reihenuntersuchung geht, wie es der bedauerlicherweise verwendete Begriff Screening impliziert, sondern um einen wesentlichen Grundstein für eine risikoadaptierte, individualisierte Prostatakarzinom-Früherkennung im Sinne einer nicht organisierten, opportunistischen Früherkennung nach leitliniengerechter Aufklärung mit partizipativer Risiko-Nutzenabwägung durch den Urologen“, erklärt DGU-Präsident Prof. Arnulf Stenzl. Außerdem lasse der G-BA bei seiner Bewertung den vermehrten Einsatz der aktiven Überwachung beim Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil unberücksichtigt.
Zur vollständigen Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Urologie kommt ihr hier.
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