Der Bundesrat ist den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses in der Sitzung vom 15. Mai 2020 gefolgt. Er empfiehlt, das Makelverbot – das er grundsätzlich jedoch begrüßt – im PDSG aufzuweichen, um dem Versorgungsalltag der Patienten gerecht zu werden. Die Ärzte sollen also künftig die E-Rezepte an eine durch den Patienten bestimmte Apotheke weiterleiten dürfen.
Auch die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ab dem Jahr 2022 wird weiterhin kritisiert. Der Patient soll das Wahlrecht haben, ob er das Rezept in gedruckter Papierform oder elektronisch erhalten möchte. Die Begründung erscheint jedoch etwas schwammig.
„Abgesehen davon, dass ein faktischer Zwang zur Nutzung eines Smartphones allein wegen Datensicherheitsrisiken nicht zumutbar erscheint, gibt es auch Situationen, in denen vom Versicherten nicht verlangt werden kann, ein funktionierendes Smartphone bei sich zu tragen, beispielsweise nach einem Unfall mit Verlust oder Beschädigung des Geräts“, wird hier erklärt. Dieser Fall ist bereits jetzt geregelt, denn der Patient könnte sich von der Arztpraxis ersatzweise einen 2-D-Code ausdrucken lassen, den jede Apotheke seiner Wahl auslesen kann.
Währenddessen sprechen sich auch der Vorsitzende der Geschäftsführung des pharmazeutischen Großhandelsunternehmens GEHE, Dr. Peter Schreiner, gegen eine Lenkung zu bestimmten Leistungserbringern aus. In einer Pressemitteilung des Unternehmens heißt es dazu: „Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zielen auf Sondersituationen in der Versorgung. Ausnahmen bergen aber das Risikopotenzial, dass sie am Ende zur Regel werden. Das wäre ein Türöffner für die, die gezielt Rezepte lenken möchten, ohne dabei die Wahlfreiheit der Patienten zu beachten.“
Auch die Fraktion der Linken schlägt sich eindeutig auf die Seite der öffentlichen Apotheken. In ihrem Antrag zum PDSG vom 05. Mai 2020 heißt es dazu:
„Das E-Rezept birgt durch die elektronischen Übertragungswege die Gefahr, dass die freie Wahl der eigenen Apotheke durch Korruption untergraben wird. Weder die Krankenkasse, noch die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte oder die abgebende Apotheke und erst recht nicht Dritte sollen Gelder dafür gewähren oder annehmen dürfen, dass Verordnungen bestimmten Apotheken oder Arzneimittelversendern übermittelt werden.“
Sie fordern sogar, ausländische Versandapotheken ganz von der Versorgung auszuschließen: „Es wäre daher sinnvoll, dem Makeln auch technologisch einen Riegel vorzuschieben – etwa indem das Einlösen der Rezepte durch andere Stellen als öffentliche Apotheken technologisch nicht möglich ist.“
Der dringende Appell, der durch verschiedene Apothekerkammern bereits an die Mitglieder gerichtet wurde lautet daher, bis zur 2. Lesung durch den Bundestag am 2. Juli an ihren Bundestagsabgeordneten zu schreiben. Sie sollen die Problematik nochmals erläutern, die durch das Aufweichen des Makelverbotes für E-Rezepte auftreten wird.
Zuvor wird auch zum Antrag der Linken noch eine Anhörung am 27. Mai stattfinden. Diese Anhörung wird übertragen und ist anschließend in der Mediathek des Bundestages zu finden.
Bildquelle: Bank Phrom, Unsplash
Hier gehts zu meinem ersten Artikel zum Makelverbot: