Die sogenannte „Konversionstherapie“ für Homosexuelle soll bis Jahresende verboten sein. Hierfür will Gesundheitsminister Jens Spahn ein Gesetz auf den Weg bringen, wie er heute bekannt gab.
Die Konversionstherapie zielt darauf ab, Schwule und Lesben heterosexuell zu machen, häufig unter der Vortäuschung eines anderen Zwecks. Das Vorhaben des Gesundheitsministers, diese Therapie zu verbieten, wird durch die Ergebnisse zweier wissenschaftlicher Gutachten und einer Fachkommission untermauert. Diese wurden im April einberufen, wie DocCheck berichtete. Fachlich gestützt wurde die Kommission von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld. Ihre Mitglieder sind unter anderem Experten für Recht, Gesundheit und Sexualforschung.
Das erste Kurzgutachten stellte Altbekanntes offiziell fest: Homosexualität sei keine Krankheit und bedürfe daher keiner Behandlung. Auch sei eine Veränderung der sexuellen Orientierung durch äußere Einflüsse höchst unwahrscheinlich. Zudem gäbe es viel mehr eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher Therapien. Viele Betroffene leiden unter immensen psychischen Folgen, weshalb das Vorgehen aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht keine Anwendung finden sollte. Das zweite Kurzgutachten zeigte zudem auf, dass eine Verbotsregelung der Konversionstherapie verfassungsrechtlich möglich sei. Auch eine Verankerung des Verbots im Strafrecht sei teilweise möglich. Voraussichtlich Ende August will das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Stiftung einen Abschlussbericht vorlegen.
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