diese kümmerte sich- im neuen pflegeheim nicht um pflege. u. hygienemängel. wg. reklamation beim betreuungsgericht wurde die heimaufsichts-MA-in eingeschaltet. u n d sie glaubte den ehemaligen verleumdungen, und denen , die im neuen heim von pflegedienstleitung dazukamen, u.a. die angehörige würde alle von der arbeit abhalten. und dies, bowohl ich oft von pflegerinnen gelobt wurde, wenn sie sich z.b. eine zigarettenpause gönnten oder ich vormittags den durchnässten pflegerollstuhl in ordnung brachte und die bekleidung meiner mutter wechselte. der richter beauftragte eine betreuerin mit über 34 betreuungen.-auch sich kümmerte sich weder um hygiene- noch um pflegemängel.(z.b.rollstuhl ohne richterl. beschluß am boden fixiert und nur die hälfte der vom zust. arzt verordneten zusatznahrung,fresubin, wg. drohender mangelernährung angereicht.) - wieder verleumdungen gg. die angehöige an den betreuungsrichter.----- spät nachmittags fand ich als angehörige die bewohnerin kollbierend im dunklen aufenthaltsraum des heims alleine im rollstuhl vor. --und tage später mußteich selbst notarztfahrt in einkrankenhaus organisieren, obwohl ein stellvertr. arzt im heim bereits eine khs-einweisung geschrieben hatte, die von einer pflegerin ignoriert worden war.-- darmOP wg. exsikkose-koprostase-kachexie lt. KHS-notaufnahme; drohende bauchfellentzündung. - whnd. khs-aufenthalt wieder verleudungen an den betreuungsrichter gg.mich als angehörige, die zuvor die betreuung mit oberlandesgerichtsurteil wieder erhalten hatte. -- überleben der operierten noch 7 wochen. -- u n d der betreuungsricher wollte einen beschluß machen,daß die angehörige von der betreuung entlassen wird. wg. tod der betroffenen war der beschluß obsolet geworden. die angehörige wollte die heimverantwortlichen wg. am boden fixiertem rollstuhl und der unzureichenden nahrungsgabe zur rechenschaft ziehen lassen: nur die hälfte der zusatznahrung war in der pflegeakte dokumentiert.und nach ableben wurden noch -zig flaschen fresubin in einem abstellraum gefunden, die von einer pflegerin der angehörigen ausgehändigt wurden!- ich als angehörige habe leider nur mittags u. nachmittags das essen angreicht mit einer flasche fresubin. verordnet wurden jedoch2x tgl. eine flasche. meine mutter hatte auch keine schluckstörungen. lediglich, wenn die OK u. UK zahnprothesen dick mit haftcreme bis in den gaumen beschmiert waren, mußte ich diese entfernen u. das vom zahnarzt unterfütterte gebiss einsetzten, so daß dann das essen möglich wurde! die fixierung des pflegerollstuhls wurde bei der heimaufsicht von seiten des heims so argumentiert, die bewohnerin habe sich den schweren pflegerollstuhl selbst festgestellt, war unzutreffend war.
leider hatte ich bei den zuständigen gerichten ohne juristen argumentiert. und die heimverantwortlichen wurden nicht zur rechenschaft gezogen.