SATIRE | Wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig – na, rollt ihr schon mit den Augen? Dann seid ihr hier richtig. Denn die kleine WANZ lauert bei jedem Arzt auf der Mauer.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verpflichten Ärzte gemäß § 12 SGB V dazu, Leistungen zu erbringen, die wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig sind.
Medizinische Maßnahmen müssen
Leistungen, die diesen Prinzipien nicht entsprechen, können Versicherte nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Verstöße können Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressforderungen für Ärzte nach sich ziehen.
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