Hausärztin Laura Dalhaus bezeichnet die neuen Regelungen als „unwirtschaftlich“. Warum diese am ärztlichen Alltag vorbeigehen, was man für einen Zuschlag erfüllen muss – und wo ihr als Praxisinhaber am Ende draufzahlt.
Im Januar wurde die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausärzte eingeführt. Sie soll vor allem die kontinuierliche, wohnortnahe hausärztliche Versorgung absichern. Ärzte bekommen weiterhin eine Vorhaltepauschale für Leistungen der hausärztlichen Grundversorgung. Neu ist hingegen ein gestaffelter Zuschlag. Um diesen zu erhalten, ist die Erfüllung einer Mindestanzahl von insgesamt Kriterien erforderlich.
Die Berichterstattung über die Neuerungen hat einige Fragen aufgeworfen. Hausärztin Dr. Laura Dalhaus führt euch im Video durch das Dickicht der Gebührenordnungspositionen und erklärt, wann sich für euch gar nichts ändert und welche Kriterien sie für nicht wirtschaftlich hält.
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