Stellen Sie Forderungen, zeigen Sie wo es weh tut, sagen Sie was Sie krank macht. Sie können sich dafür auf die Couch legen oder mutig voranschreiten und allen zeigen, wie es besser geht. Sie können Frust schieben oder messerscharf Bilanz ziehen. Sie können mit Politikern abrechnen oder auf gute Ansätze einzahlen. Sie können etwas verändern. Laden Sie jetzt Ihre "Bitte an Bahr" als kurzen Webcam-/Videoclip bei DocCheck hoch und tun Sie etwas gegen die deutschlandweite Politikseuche. (Alle hochgeladenen Clips werden auf DocCheck TV gezeigt und Gesundheitsminister Bahr im Rahmen eines Interviews gesammelt präsentiert.)Keine Kamera? Kein Problem! Veröffentlichen Sie einfach in der DocCheck Community Ihr Statement oder schicken Sie uns eine eMail mit Ihrem Wunsch an Daniel Bahr (auf Wunsch natürlich auch anonymisiert).Eine Positivliste für Arzneimittel enthält Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen. Die Auswahl der Medikamente erfolgt dabei sowohl nach therapeutischen Gesichtspunkten wie hohem therapeutischen Nutzen und Bewährungsgrad als auch anhand von wirtschaftlichen Aspekten wie dem Verhältnis aus Kosten und Nutzen.
Die in Deutschland 1992 im Gesundheitsstrukturgesetz geplante Einführung einer Positivliste ist trotz mehrerer Anläufe nicht umgesetzt worden. Die Beschließung eines Arzneimittel-Positivlistengesetzes (AMPoLG) wurde zuletzt 2003 zurückgestellt.
In den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unter anderem in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Schweden, wird eine Positivliste gepflegt. In der Schweiz existiert mit der Spezialitätenliste ebenfalls eine abschließende Positivliste für Arzneimittel.
(Quelle: wikipedia)