1895 entdeckte W.C. Röntgen die später nach ihm benannten Strahlen, die bald darauf zur Krankheitserkennung eingesetzt wurden. Heute sind es andere, ähnliche Strahlen und technische Systeme, die sich die Radiologie zunutze macht. Die Medizinisch-Technische Radiologieassistentin und der Radiologieassistent sind hauptsächlich in drei Arbeitsgebieten tätig: Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin (Anwendung radioaktiver Substanzen). In der Röntgendiagnostik machen die Radiologieassistenten/ -innen mit speziellen Röntgeneinrichtungen Aufnahmen von inneren Organen oder Nervenbahnen der ambulanten Patienten und eingelieferten Verletzten. In der Strahlentherapie sorgen sie dafür, dass Tumorpatienten regelmäßig und genau nach Verordnung des Arztes bestrahlt werden. In der Nuklearmedizin schließlich erstellen sie mit Messgeräten Aufzeichnungen von einem Organ des Patienten, die über Lage und Form oder Funktion des Organes Auskunft geben. In allen drei Bereichen sind mit der Arbeit auch pflegerische Aufgaben verbunden: Beruhigen des Patienten, Verband wechseln, Blut abnehmen und vieles mehr.
Die Radiologie ist ein Teilgebiet der Medizin, bei dem Röntgen- und andere ionisierende Strahlen, wie Gammastrahlung oder Elektronen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken benutzt werden. Im weiteren Sinne wird damit auch die Strahlentherapie zur Radiologie gezählt. Auch der Ultraschall und das MRT wird in der Radiologie angewendet.
Da die angewendeten Strahlendosen in der Röntgendiagnostik zwar nur sehr gering, aber doch schädlich für den Patienten und den Anwender sind, wird in der Radiologie besonderer Wert auf die Belange des Strahlenschutzes gelegt.