Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB von 2020 gilt für ALLE Menschen - auch für Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte!!! Hier wird anhaltend Rechtsbruch seitens der Institutionen begangen. Es wird Zeit, dass ein Betroffener Klage einreicht beim Bundesverfassungsgericht!
Peter Puppe - Sterbeberater seit 2005