meine Mama litt über Jahre an schwerem Schnarchen, im Schlaflabor wurde Apnoe festgestellt.
Mit der Schlafmaske kam sie nicht zurecht und auch ein Tennisball auf dem Rücken ist Schlaf generell nicht zuträglich (im Mittelalter wäre Maske und Ball sicher eine interessante Foltermethode…).
Ihr wurde eine Zahnschiene angefertigt und ab der allerersten Nacht ging es ihr wesentlich besser.
Die Kosten für die Schiene (ca. 1.200,-€ einmalig) wurden allerdings nicht übernommen, da der „Goldstandart“ Gesichtsmaske (ca. 60,-€ je Monat) damals die einzig von der Kasse zugelassene Lösung war.
Frage: gibt es die Möglichkeit die Schiene und deren evtl. notwendige Anpassung geltend machen zu können - wenn auch nur anteilig? Im Grunde spart sich damit die Krankenkasse ja auch Geld für die Behandlung…
Mit freundlichen Grüßen
D. Nielsen