Ich, 68jähriger 'DPGKP und seit 7 Jahren in Pension, leide seit >20a an mehrfachen Gelenksarthrosen mit dazugehörigen Schmerzen. Seit ca. 17 Jahren erhielt ich als Therapie abwechselnde NSAR-Präparate mit guter Wirkung verordnet. Ich war beweglich sowie frei von 'Schmerz und Steifheit. 2015 kam die Wende. Wegen anderer Probleme lag ich im KH und erfuhr hier, dass eine so lange Einnahme von NSAR extrem Nierenschädlich sei. Ich wurde auf diverse Schmerzmittel erster und zweiter Wahl ohne Erfolg eingestellt um dann letztendlich bei Oxycontin zu landen. Mangels Wirkung wurde die Therapie immer wieder- bis auf letztendlich 2x80mg gesteigert. Wegen der am Fuße folgenden Nebenwirkungen erhielt ich u.A. Laevolac zur Stuhlregulierung. Alle anderen Nebenwirkungen (Kältezittern im 33°-Schwimmbad, Störungen des Tag-/Nacht-Rhytmus, Fingerkrämpfe, Schmerzen aller Muskeln, sowie nicht-erreichen des Behandlungsziels) führten zum Präparatewechsel auf Hydromorphon-HCl (Hydal ret.) und auch zur Befreiung von Laevolac auf Macrogol. Diese Karriere beendete ich nach Steigerung von 2x4mg auf 2x16mg auf eigene Verantwortung. Ich reduzierte das Opiat stufenweise innerhalb 3 Wochen auf 0mg, begleitet von allen nur erdenklichen Entzugserscheinungen (Schwitzen, Zittern, Kältegefühl, Angst, Depression sowie Schlafstörungen durch Restless-legs und "Knochen-kitzeln". Um es nicht noch mit meinen üblichen Schmerzen zu schmücken, begleitete ich dies durch Einnahme eines mir bekannten NSAR´s. Ich suchte mir einen anerkannten Schmerztherapeuten, reduzierte das NSAR auf Null und erhielt in langsamer Anflutung einen NiedrigMix von Antikonvulsiva, 2 Antidepressiva, 2x10mg Oxycontin und b.Bed. Metamizol-Natrium-gtt. Ein mir über meine Gattin bekannter Nephrologe äußerte auf Befragung, dass die NSAR-Hysterie seit ein paar Jahren herrscht. Wenn wenn man gewährleistet, dass tägl. 2000 - 2500ml Flüssigkeit - vornehmlich Wasser - zugeführt werden, ist das Risiko eines Nierenversagens sehr gering. Das hab ich mir ins Stammbuch schreiben lassen und werde mich bei abermaligem Wirkungsversagen dessen erinnern. Liege ich richtig oder sehe ich hier den Wald vor lauter Bäumen nicht?