Als AAI-Modus wird ein Herzschrittmachermodus bezeichnet.
Nach der NBG-Codierung bezeichnet der erste Buchstabe den Stimulationsort, der zweite den Ort des Sensings und der dritte den Betriebsmodus. Im Falle des AAI-Schrittmachers bedeutet dies:
Es handelt sich also um einen On-demand-Vorhofschrittmacher, der in Aktion tritt, sobald eine bestimmte Grenzfrequenz unterschritten wird und pausiert, sobald das Herz eine Eigenaktion aufweist. Die vorhofsynchrone Kammererregung bleibt erhalten.
Der AAI-Schrittmacher ist ein sogenannter physiologischer Schrittmacher. Er kann beim Sick-Sinus-Syndrom, Bradykardien, Vorhofflattern und SA-Block eingesetzt werden. Eine intakte Reizüberleitung muss allerdings gegeben sein. Da bei vielen Patienten mit Sick-Sinus-Syndrom häufig auch ein AV-Block vorliegt, wird dieser Schrittmacher nur noch selten eingesetzt.
Eine klare Indikation für einen AAI-Schrittmacher sind beim Sick-Sinus-Syndrom symptomatische Patienten mit Schwindel und Synkopen. Die Implantation des AAI-Schrittmachers verbessert bei diesen Patienten zwar die Beschwerden, kann aber die Lebenserwartung nicht steigern. Asymptomatischen Patienten mit intermittierender Herzfrequenz <40 sollten keinen AAI-Schrittmacher erhalten.
Wenn die Grundfrequenz unterschritten wird, so sieht man im EKG einen Schrittmacherkomplex bestehend aus einem Spike (Stimulationsspike) der von einer kleinen P-Welle gefolgt wird. Darauf folgt der intrinisch übergeleitete Kammerkomplex.
Autor: Joshua Soeder, DocCheck, erstellt mit Inkspace; lizenziert unter CC BY-NC-SA 3.0