Im 1. Quartal 2014 haben die Arzneimittelhersteller in Summe 1.134 Mio. Euro zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenkassen bei den Arzneimittelausgaben beitragen.
Auf diesen Betrag addieren sich die Einsparungen aus Zwangsabschlägen (§ 130 a SGB V) und Rabatten aus Erstattungsbeträgen (§ 130b SGB V) sowie Rabatt-Verträgen (§ 130 a Abs. 8 SGB V).
Damit liegt die Rabattsumme trotz der Absenkung des Herstellerzwangsabschlags von 16 % auf 6 % im 1. Quartal 2014 um rund 30 % über dem Vorjahreswert.
Dazu haben mit 700 Mio. Euro primär die Einsparungen aus Rabattverträgen nach 130a Abs. 8 SGB V beigetragen, die im Vergleich zum Vorjahr nochmal um 23 % angestiegen sind.
92,6 % nach Menge in Packungseinheiten und 42,2 % des Umsatzes zu ApU (Listenpreis) im GKV-Rabattmarkt entfallen auf Generika. Die Rabatthöhe liegt im gesamten GKV-Markt im Durchschnitt im 1. Quartal 2014 bei 51 %.
Die durch nach § 130b SGB V verhandelte Erstattungsbeträge erzielten Einsparungen für sogenannte „AMNOG-Produkte“ liegen bei 57 Mio. Euro und sind damit um 98 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen.
Die Summe aus Herstellerzwangsabschlag und Zusatzabschlag im Rahmen des verlängerten Preismoratoriums beläuft sich auf 338 Mio. Euro und ist damit um -41 % gegenüber dem Vorjahreswert zurück gegangen.