Die HBO darf danach als zusätzliche Behandlung beim diabetischen Fußsyndrom nur durchgeführt werden, wenn bestimmte – medizinische und tatsächliche – Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem darf die HBO-Behandlung nur auf Überweisung durch Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Fachärzte für Innere Medizin oder für Allgemeinmedizin jeweils mit der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der Bezeichnung „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ erfolgen. In der Praxis zeigt sich – trotz der Aufnahme vor 5 Jahren – eine gewisse Zurückhaltung bei der Überweisung der Patienten zur HBO bei den hierfür zuständigen Fachärzten. Der Artikel soll einen Überblick über die Physiologie der Wundheilung beim diabetischen Fuß mit HBO geben und zudem die haftungsrechtlichen Folgen bei Nichtausstellung von Überweisungen zur HBO beleuchten