Schwangere sollten – unabhängig vom Alter – priorisiert mit Biontech geimpft und geboostert werden. Hintergrund: Die besonders solide Datenlage.
In Anbetracht des Infektionsgeschehens, dem größeren Risiko für einen schweren Verlauf in der Schwangerschaft sowie der Unbedenklichkeit der Impfung für das Ungeborene (basierend auf den derzeitig verfügbaren Daten für die ersten zwei Impfdosen), wird eine Booster-Impfung mit Comirnaty® in der Schwangerschaft empfohlen.
Die Empfehlung ist durch die derzeit rapide steigenden Infektionszahlen sowie den nachweislich nach sechs Monaten sinkenden Antikörperspiegel in der allgemeinen Population mit parallel steigenden Impfdurchbruchsinfektionen begründet. In den Ausführungen der STIKO wird ab sechs Monaten nach der 2. Impfung die Verabreichung einer 3. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Insbesondere Personen mit höherem Erkrankungsrisiko sind angesprochen.
Für die spezifische Booster-Impfung in der Schwangerschaft stehen aufgrund der relativ kurzen Verfügbarkeit bzw. Anwendung einer 3. Verabreichung der Impfung noch keine abrufbaren Daten zur Verfügung. Die amerikanische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ACOG) sowie die amerikanische Society for Maternal-Fetal Medicine (SMFM) und das britische Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG) empfehlen jedoch für alle schwangeren Frauen die Verabreichung einer 3. Dosis mittels dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von Biontech/ Pfizer ab sechs Monaten nach der ersten Impfserie mit diesem Impfstoff. Die Boosterung kann laut dem amerikanischen Expertenkonsensus zu jeder Zeit in der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt verabreicht werden.
„Bezüglich des optimalen Zeitpunkts der Verabreichung der 3. Impfung in der Schwangerschaft gibt es noch keine belastbaren Daten – somit ist dieser, je nach Intervall zur 2. Impfung bzw. ab dem 2. Trimenon (analog zu den ersten 2 Impfdosen), möglich.“ Das hält die Autorengruppe der Deutschen Fachgesellschaften für Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit fest.
Dieser Artikel basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Die vollständige Stellungnahme könnt ihr oben und hier lesen.