Nächstes Jahr tritt die neue Tierarzneimittel-Verordnung der EU in Kraft – doch die Bundesregierung plant ein eigenes Gesetz. Apotheker sehen jetzt die Gefahr einer Regelungslücke in diesem Bereich.
Ab dem ab 28. Januar 2022 tritt die neue Tierarzneimittel-Verordnung der EU in Kraft. Das EU-weite Rx-Versandverbot, das in der europäischen Tierarzneimittel-Verordnung verankert ist, schränkt den Versandhandel von Tierarzneimitteln stark ein. Jeder Mitgliedsstaat hat die Möglichkeit, einen rein nationalen Versandhandel zulassen, wenn er ihn streng kontrolliert.
Die Bundesregierung plant allerdings ein striktes Rx-Versandverbot, welches in einem eigenständigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) verankert werden soll. Dort sollen in Zukunft alle Regelungen aus dem Veterinärbereich gebündelt werden. Die ABDA kritisiert an dem Entwurf, dass er an einigen Stellen nicht weit genug ginge und nicht alle EU-Vorgaben aufgreife.
Besonders wichtig sei ein strenger Rechtsrahmen für den Versandhandel – so werden bisher etwa Qualitätsvorgaben für den Versand im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Diese gelten aber nur für apothekenpflichtige Produkte, so wie sie im Arzneimittelgesetz beschrieben sind.
Die Gefahr: Bekommen Präparate für Tiere in Zukunft ihr eigenes Gesetz, fallen Veterinärarzneimittel nicht mehr automatisch unter diese Definition. Die ABDA drängt deshalb auf eindeutige Vorgaben, die explizit den Versandhandel mit Tierarzneimitteln in den Fokus stellen. Sie sieht sonst die Gefahr einer Regelungslücke in diesem Bereich.