Gestern (Mittwoch) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Es geht um die Absenkung der Vergütung von Corona-Tests von 59,00 Euro pro Test auf 39,40 Euro.
Aus Sicht der KBV gibt es für den neu festgesetzten Preis keine entsprechende Kalkulationsgrundlage. Aus diesem Grund sei der Beschluss zur Änderung des EBM als rechtswidrig anzusehen.
Die Befürchtung: Durch die Preisverringerung von 33 Prozent könne man keine flächendeckende Versorgung mehr gewährleisten. „Dies würde zu einer konkreten Gefährdung der bislang erfolgreichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie führen“, heißt es im KBV-Pressebericht.