Die elektronische Gesundheitskarte bleibt für Nachrichten gut. Die schon längst begonnenen Praxistests beginnen weiter nicht. Stattdessen wartet alles auf einen neuen gesetzlichen Marschbefehl. Die Bundesnetzagentur will Ärzte zum PIN-Nummern-Roboter machen, und bei den Kartenlesegeräten ist jetzt auch wieder alles anders.
Bei der Antwort auf die Frage, warum denn die im Prinzip seit Julilaufenden Praxistests für die elektronische Gesundheitskarte immer nochnicht begonnen haben, schieben sich Politik, Selbstverwaltung undIndustrie wie gehabt gegenseitig den Schwarzen Peter zu. "Wir wartenauf die Musterumgebung", sagt Jürgen Sembritzki von der Testregion Bochum/Essen. DieseMusterumgebung, eine Art in vitro-Arztpraxis, muss dieBetriebsorganisation der Selbstverwaltung, die gematik liefern.Bisher lag in Essen und anderswo allerdings noch nichts im Postfach.Die gematik verweist ihrerseits auf die Industrie, die noch nichtsgeliefert habe. Die Industrie wiederum will nicht produzieren, bevornicht klar ist, was eigentlich.
Kunstwerke entstehen auch nicht in einem Guss...
Mit der Politik hat die gematik derzeit so ihre Probleme. Alsverlängerter Arm des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist sieden Launen der Ministerialbürokratie ausgeliefert, die bekanntlich vonder Stimmung im Lande abhängen. Die aktuellste Laune, der die gematikkraft einer kürzlich erfolgten Weisung des BMG zu folgen hat, dürftemehr oder weniger eine Folge der Ärzteproteste sein. Die Weisunglautet, dass die Ärzte doch bitte zumindest anfangs mit denMultifunktionskartenterminals (MKT), die viele schon haben, weiterarbeiten können. Das war ursprünglich anders vorgesehen, und diederzeit vorliegenden Spezifikationen von Kartenlesegeräten undKonnektoren bilden das entsprechend noch nicht ab. Folge: Sie müssenumgeschrieben werden. Neue Zeit streicht ins Land. Für die Ärzte undden Rollout der Karten hat das natürlich Vorteile, weil dann nicht nochein bundesweiter Rollout von Kartenlesegeräten vorgeschaltet werdenmuss. Die Hersteller der Lesegeräte halten das Ganze für eherumständlich und eigentlich unnötig. Sie scheinen aber in diesem Punktdas Nachsehen haben.
Die Weisung zu den MKT ist nur ein kleiner Vorgeschmack auf dieanstehende Generalüberholung der Rechtsverordnung, die die Testphaseregelt. Es handelt sich um eine Art Marschbefehl desBundesgesundheitsministeriums, der das Verfahren neuerlichbeschleunigen soll. In dem bisher vorliegenden Entwürfen wird denSpitzenverbänden nahe gelegt, in den ersten Testphasen die nötigenzentralen Dienste gemeinsam für die Testregionen zu betreiben, bevordiese Dienste dann in der vierten Testphase ausgeschrieben werden.Kritik daran kam vor allem aus der Industrie, die fürchtet, dass dannkeine fairen Bedingungen mehr gegeben sind. Zur Erinnerung: Noch immerhaben nicht alle offiziellen Modellregionen die Verträgeunterschrieben. Und einige der Regionen, die es Ernst meinen, arbeitennebenher längst an unabhängigen Projekten, in denen, Weisungen hin oderher, Fakten geschaffen werden.
Droht der approbierte PIN-Roboter mit Doktortitel?
Für die Ärzte wesentlich relevanter ist, dass es nach wie vor nichtklar ist, wie lange die Kartenprozesse tatsächlich dauern. Gematik-ChefDirk Drees gibt mittlerweile als im Labortest erreichte Zeitdauer fürdie Interaktion zwischen elektronischer Gesundheitskarte undelektronischem Heilberufeausweis der Ärzte anderthalb Sekunden an. Dasist weniger als von vielen befürchtet. Diese Zeit enthält aber nochkeinerlei Onlineverbindungen und ist damit nur für einen Teil derKartenprozesse in der Praxis tatsächlich relevant.
Gravierender ist, dass es immer noch nicht klar ist, ob bei derelektronischen Signatur der eRezepte und anderer Dokumente die sogenannte Komfortsignatur bei den Behörden durchkommt. DieKomfortsignatur ist ein Verfahren, bei dem die Signaturfunktion deselektronischen Arztausweises durch PIN-Eingabe für einen definiertenZeitraum und/oder eine definierte Zahl an Signaturen freigeschaltetwird. Eine einzelne Signatur wird dann nicht mit einer PIN, sondern zumBeispiel mit einem Funkchip ausgelöst, was die Sache wesentlichbeschleunigen dürfte.
Ob es so kommt, ist unklar. Bei der gematik zeigt man mit dem Fingerauf die Bundesnetzagentur und fordert dort mehrBeweglichkeit ein. Die Bundesnetzagentur (BNA) will sich den SchwarzenPeter allerdings auch nicht kommentarlos zuschieben lassen und machtgeltend, dass entsprechend den rechtlichen Regularien noch keinerleisichere Signaturerstellungseinheiten (SSEE) vorlägen, die zu beurteilenüberhaupt in Frage käme. "Eine Evaluierung beziehungsweise Bestätigungfür das Gesamtkonstrukt Karte-Funkstrecke-Biometriegerät oderdergleichen ist bisher nicht erfolgt", betonte die BNA gegenüberDocCheck. Damit entspricht eine elektronische Komfortsignatur perFunkchip bisher nicht dem Signaturgesetz. Eine grundsätzlicheAblehnung ist das aber nicht, denn: "Es gibt laut Signaturgesetz dieMöglichkeit, die Signiervorrichtung für eine bestimmte Anzahl oder füreine gewisse Zeit freizuschalten. Dies wird zum Beispiel fürRechnungssignaturen auch vielfach gemacht. Nur die Varianten mit diesemspeziellen Funkchip sind bisher nicht evaluiert", so die BNA weiter.Wenn das so stimmt, dann wäre der Schwarze Peter doch wieder bei dergematik und dem die gematik dirigierenden Ministerium angekommen.