Die flächendeckende Einführung von Studiengebühren in Deutschland hat begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Da der Beschluss der Gebührengesetze Aufgabe der Landesregierungen ist, gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern durchaus Unterschiede.
Sieben der 16 Bundesländer waren schnell und haben Studiengebühren bereits zu geltendem Recht erhoben. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Nordrhein-Westfalen sind Studiengebühren bereits an der Tagesordnung oder werden spätestens zum Wintersemester 07/08 erstmalig erhoben. Die Höhe der allgemeinen Studiengebühren ist in diesen Ländern recht einheitlich auf 500 Euro festgelegt.
Unterschiede stecken im Detail und vor allem in den Regelungen für Langzeitstudenten. Im Saarland beispielsweise müssen Studierende in den ersten beiden Semestern nur 300 Euro statt 500 zahlen. Bei den Langzeitstudiengebühren sind Gebühren von 600-650 Euro bei Überschreitung des Studienkontos fällig. In Hessen gilt sogar, dass mehr bezahlen muss, wer mehr überzieht. So muss man als langsamer Langzeitstudent bis zu 900 Euro pro Semester zahlen.
Gebührenfrei gibt es doch (noch) Bei allem Gebühreneifer gibt es doch noch Länder, in denen derzeit keine allgemeinen Studiengebühren gezahlt werden müssen. Spannend ist die derzeitige Entwicklung in Bremen. Dort wollte man, um sich dem Ansturm der Studenten aus Nachbarländern zu erwehren, Studiengebühren nur für Studenten mit Wohnsitz außerhalb Bremens einführen. Jedoch ist diese Regelung nach derzeitigem Recht unzulässig, sodass wahrscheinlich allgemeine Studiengebühren für alle eingeführt werden.
Ganz ohne Studiengebühren läuft es derzeit noch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Lediglich einen Rückmeldebeitrag von etwa 50 Euro pro Semester muss man derzeit in Berlin und Brandenburg zahlen. Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz erheben Gebühren nur für Langzeitstudenten und/oder das Zweitstudium.
Auch wenn die Bilanz bisher mit 7 Gebührenländern gegen 9 gebührenfreie versöhnlich erscheinen mag, verzichten die meisten gebührenfreien Länder nicht ganz freiwillig auf die Gebühren. In Berlin beispielsweise wird die gebührenwillige SPD vom Koalitionspartner Linkspartei an der Gebühreneinführung gehindert. In den anderen gebührenfreien Ländern stehen Diskussionen um die Einführung von Gebühren ständig auf der Tagesordnung.
Eine Gebührenfreiheit ist daher in den meisten noch freien Ländern nach den nächsten Landtagswahlen kaum zu erwarten. Daher lohnt es sich nicht wirklich, seine Studienortwahl nach den Gebühren zu treffen. Derzeit kann man sich in keinem Land darauf verlassen, dass in den nächsten Monaten und Jahren nicht doch noch allgemeine Studiengebühren eingeführt werden.
Länder regeln Gesetze, Hochschulen beschließen die Erhebung Gebühren werden nicht direkt mit der Beschließung neuer Hochschulgesetze in den Landtagen erhoben. Jede Hochschule muss intern die Erhebung der Gebühren beschließen. Auf diese hochschulinternen Beschlüsse haben sich in jüngster Vergangenheit die Gebührenproteste gerichtet, indem Senatssitzungen verhindert und belagert wurden. Jedoch scheint die Protestwelle in den derzeitigen Semesterferien schon verflogen. Der Erfolg und die Durchschlagkraft geplanter Boykottaktionen bleibt abzuwarten. Zweifel am erfolgreichen Protest sind jedoch berechtigt.