Die Idee, statt leeren Stühlen auch volle Regale im Wartezimmer anzubieten, ist nicht neu. Ärztliche Verkaufstalente werden hierzulande jedoch rasch durch die Berufsordnung eingeschnürt. In Österreich versuchen jetzt findige Unternehmer, dieses enge Korsett etwas zu lüften. "Medicus-Shopping" heißt das Zauberwort.
Die Medical-Marketing ISAK KEG sorgt seit kurzem für reichlich Diskussionsstoff in der österreichischen Ärzteschaft, so ist in einer Pressemeldung zu lesen, deren Aussender die Marketing-Agentur ist. Mit ihrem "medicus-shop" sollen Gesundheitsprodukte, die nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen, in Praxen angeboten und verkauft werden. Der Gesundheitsmarkt boomt, so die Marketiers, warum soll Arzt nicht mitverdienen? Ob Nahrungsergänzungsmittel, Tees, Vitamine oder Mineralstoffe, von der Strategie können laut DDDr. Karl Isak sowohl Ärzte, Patienten als auch das Gesundheitssystem profitieren. Die "wissenschaftlich bewiesene" Erfolgsgarantie wird gleich mitgereicht: "Wenn ein Arzt ein Mittel verabreicht, wirkt es besser." Da auch österreichischen Ärzten - mit Ausnahmen - der Verkauf von Gesundheitsprodukten untersagt ist, hat sich Isak etwas Geniales einfallen lassen. Der Shop bleibt Eigentum der Medical-Marketing, d.h. beim Verkauf kommt es zu einem Vertrag zwischen Agentur und Patient, der Arzt erhält eine Provision. Das Konzept sei rechtlich auf europäischer Ebene geprüft, so der Inhaber.
"Hausapotheke" für alle Arztpraxen
Tatsächlichen Zündstoff lieferte mehr noch die wiederholte Forderung der Österreichischen Ärztekammer, das Dispensierrecht für alle niedergelassenen Ärzte zuzulassen. Ein Aufschrei der Apotheker war jedes Mal die Folge, danach kehrte immer wieder Ruhe in der Alpenrepublik ein. Ein erneuter Vorstoß kam jetzt aus einer anderen Richtung und zwar von den Wahlärzten. Diese österreichische Arzt-Variante praktiziert in allen Fachbereichen und das ohne Kassenvertrag. Um die Diskussion zu verstehen, muss man wissen, dass es in Austria schon seit eh und je die ärztliche Hausapotheke in ländlichen Gegenden gibt. Die entsprechende Zulassung zur Medikamentenabgabe in der Praxis gibt es laut Gesetz auschließlich für Allgemeinmediziner und nur dort, wo die nächste Apotheke mindestens fünf Kilometer entfernt ist. Eine Ausdehnung des Hausapotheken-Modells auf alle niedergelassenen Ärzte scheiterte bisher u.a. an Bedenken, die auch die Ärztekammer mitträgt. Sie befürchtet, dass die Mediziner dazu verführt werden, mit unsachgemäßer Verschreibung ihr Einkommen aufzubessern. Denn die Gewinnspanne ist am Umsatz orientiert, d.h. je mehr verschrieben wird, desto mehr bleibt beim Arzt im Portemonnaie.
Medikamenten-Management räumt mit Bedenken auf
Die neue treibende Kraft für eine generelle Öffnung des Dispensierrechts ist Dr. Christoph Reisner, u.a. Präsident des Österrischen Wahlärztevereins. Mit seinem jetzt vorgelegten Konzept des "Medikamenten-Managements" sollen die Bedenken der Ärztekammer und Co. ausgeräumt werden. In aufwendiger Kleinarbeit ermittelten Reisner und Mitstreiter einen durchschnittlichen Stundensatz für die Verabreichung von Medikamenten, entwickelte gar einen Hausapotheken-Vergleichsrechner. Grundgedanke seines Konzepts ist, "eine faire Abgeltung für eine Dienstleistung zu entwickeln und gleichzeitig die wirtschaftliche Auswirkung auf den Ordinationsgewinn von der Wahl des Medikamentes abzukoppeln". Die Resonanz der Ärzte sei durchweg positiv, die Apothekerkammer habe bisher geschwiegen, aber die Ärztekammer für Niederösterreich habe sich von dem Alleingang der Wahlärzte distanziert, heißt es u.a.. Die Auseinandersetzung liest sich wie ein politisches Geplänkel - die Ärztekammer wird im Frühjahr neu gewählt! Immerhin gibt es derartige Diskussionen in Deutschland (noch) nicht.
Deutsches Apotheken-Monopol aus der Zeit der Schraubgläser
Die Forderung nach Dispensierrecht hätte in Deutschland, wenn sie denn mal mit Nachdruck gestellt würde, erst mal einen Rattenschwanz von gesetzlichen Änderungen zur Folge. Denn die Medikamentenabgabe wird sowohl in der Berufsordnung, dem Arzneimittelgesetz wie auch im Sozialgesetzbuch geregelt, woraus sich ergibt, dass Ärzten die Abgabe jeglicher Waren untersagt ist. Doccheck wollte wissen, ob das Thema inzwischen vielleicht doch zur Disposition steht. Aus der Pressestelle der Bundesärztekammer erhalten wir die Auskunft: "Wir können keine Diskussion über eine Neuregelung des Dispensierrechts erkennen". Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden wir im Internet zwar einen Hinweis, dass Experten das Apotheker-Monopol für überholt halten, "denn es stammt aus einer Zeit, als die Pharmazeuten die Mittel noch in großen Schraubgläsern lagerten." Trotzdem heißt es auch hier: "Derzeit besteht in diesem Punkt tatsächlich kein akuter Handlungsbedarf".
Forderungen mit gebremstem Schaum
Die einzig erkennbaren in Deutschland, die immer wieder mal Resolutionen zum Dispensierrecht für Ärzte verfassen, sind die Vertreter des NAV Virchow- Bunds. Nach der Einführung der Aut-idem-Regelung wurden die Forderungen des Bunds zwar lauter, verhallten aber ohne nennenswerten Druck angesichts der für Ärzte weitaus gravierenderen Gesetzesänderungen durch die Regierung - von der Gesundheitsreform ganz zu schweigen. Wir baten den stellvertretenden Landesvorsitzenden der NAV Nordrhein, Dr. Rainer Broicher, um eine Stellungnahme. "Der NAV Virchow-Bund ist grundsätzlich dafür, dass Ärzten das Recht zur Medikamentenabgabe zuerkannt wird", so der Kölner. "Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Tierarzt Medikamente verkaufen darf und ein Humanmediziner nicht." In Zeiten, wo es Internetapotheken gibt bzw. einen wachsenden OTC-Markt, sei die heutige Gesetzeslage der reinste Anachronismus. Übrigens, der "medicus-shop" soll in Kürze auch in Deutschland angeboten werden. Die Vorbereitungen dazu sind in vollem Gange, so der Inhaber der Medical-Marketing.