Nein - nicht ganz. Doch zumindest bei den Kosten für Reiseimpfungen gibt es aktuelle Neuerungen, die für Ärzte und Patienten relevant sind. Denn seit Juni erstatten zahlreiche gesetzliche Kassen die wichtigsten Schutzimpfungen.
Trekkingreise durch Nepal oder Safari in Botswana - die Reiseziele der Deutschen werden immer exotischer. Beim Patienten schlugen bisher im Rahmen seiner Reisekosten auch die Ausgaben für die Reiseimpfungen zu Buche. Für viele ein Grund, sich eine reisemedizinische Vorsorge zu sparen.
Seit Juni 2007 haben mehrere gesetzliche Krankenkassen Schutzimpfungen für private Auslandsreisen in ihre Satzungen aufgenommen, so dass die bisherigen Selbstzahlerleistungen (IGeL) nun in Form so genannter freiwilliger Satzungsleistungen erstattungsfähig sind. Somit erstatten die Kassen nun erstmals die Kosten für alle wichtigen Reiseimpfungen, sofern sie im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise stehen. Dabei werden sowohl die Impfleistung des Arztes als auch die Impfstoffe erstattet. Versicherte müssen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung (10% des Impfstoffpreises, mind. EUR 5,00 und max. EUR 10,00) selbst tragen. Die Praxisgebühr von EUR 10,00 fällt bei Vorsorgeimpfungen grundsätzlich nicht an. Impfkosten für berufliche Auslandsreisen müssen weiterhin vom Arbeitgeber getragen werden. Auch die umfassende reisemedizinische Beratung wird voraussichtlich weiterhin eine IGeL-Leistung bleiben.
Erstattungsfähige Reiseimpfungen gegen folgende Erkrankungen:
*wird nicht von allen Krankenkassen erstattet
Erstattungsfähige Kosten:
GKVen, die die Kosten für notwendige Auslandsimpfungen übernehmen:
* beteiligt sich im Rahmen eines Bonusprogramms an den Kosten der Vorsorgemaßnahmen
(Stand: 06.07.2007)Der Teufel liegt im Detail
Nach derzeitigem Stand können für Auslandsschutzimpfungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, Impfstoffe aus Großpackungen verwendet werden. Diese müssen allerdings strikt getrennt von den Impfstoffen, die über den Sprechstundenbedarf beschafft wurden, gelagert werden.
Solange keine regionalen Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen wurden, können Ärzte Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einem privaten Auslandsaufenthalt über das Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Die Abrechnung der Impfleistungen erfolgt dabei wie zuvor nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die die Vergütung privatärztlicher Leistungen regelt. Allerdings variiert die Höhe der Steigerungsfaktoren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Einige Kassen zahlen lediglich den einfachen GOÄ-Satz, während andere den 2,3-fachen Satz erstatten. Rechnungen für erstattungsfähige Auslandsreiseschutzimpfungen sollten unter strikter Beachtung der GOÄ gestellt werden. Dabei müssen alle erstattungsfähigen Leistungen einzeln aufgeführt werden.
Zum 1. Juli 2007 hat die erste gesetzliche Krankenkasse (KV Nordrhein) eine Impfvereinbarung mit einer Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen (KKH). Diese regelt die Durchführung sowie Verrechnung von Auslandsreiseimpfungen und ermöglicht regional eine Abrechnung über die Krankenversichertenkarte.
Für privat Versicherte werden die Kosten in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Versicherte sollten sich im Vorfeld bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.
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