Die Erhebung von Studiengebühren geht in allen betroffenen Bundesländern nicht ohne Widerstand über die Bühne. Ob die Einführung der Gebühren verhindert werden kann ist fraglich - dennoch regt sich allerorts organisierter Protest.
Die Proteste gegen die Einführung von Studiengebühren sind nicht totzukriegen. An fast allen Standorten gibt es organisierten Widerstand der Studenten. Boykotte der Studiengebühren stehen an den betroffenen Hochschulen fast immer auf dem Protestplan.
Prinzipiell wird dabei immer ein Treuhandkonto eingerichtet, auf das die protestierenden Studenten die Gebühren zahlen sollen. Wird eine bestimmte Mindestanzahl von Studenten erreicht (sogenanntes "Quorum"), sollen diese Gebühren auf dem Treuhandkonto einbehalten werden. Bei Nichterreichen der Mindestzahl werden die Gebühren fristgerecht an die Universität weitergeleitet.
Boykotte scheitern, ein Nachgeschmack bleibt Bisher sind alle Boykottaktionen auf Grund von zu geringer Teilnahme gescheitert. Zuletzt verweigerten an der Uni Hamburg etwa 6000 Studenten die Zahlung, 10.000 wären nötig gewesen. An andern Standorten, beispielsweise in München, ist die Beteiligung am Gebührenboykott nicht minder kläglich.
Mangelnde studentische Beteiligung hat verschiedene Gründe. Viele dieser Gründe sind in Drohungen durch die Universität und Politik zu sehen. So wurde die Uni Hamburg durch den Bildungssenator angewiesen, alle Nichtzahler nach Ablauf der Frist zu exmatrikulieren. Nur wer schnell nachzahlt, sollte wieder immatrikuliert werden.
Da ist klar, dass nicht alle protestwilligen Studenten Nerven wie Drahtseile haben und ihren Studienplatz nicht riskieren wollen.
Klagewelle rollt bis zur Verfassungsklage Eine ganz andere Art des Protests sind Klagen vor Gericht. Viele Einzelklagen von Studenten richten sich gegen die Gebührengesetze der Länder. In Baden-Württemberg wurden zuletzt einige Klagen abgewiesen. Das Gericht befand unter anderem, dass Studiengebühren weder die Aufnahme, noch die Fortführung eines Studiums behindern. Die abgewiesenen Klagen gelten als Trendsetter für etwa 2000 weitere Klagen in Baden-Württemberg.
Währenddessen wird in Hessen eine weitere pikante Klage vorbereitet. Durch Sammeln von mittlerweile über 60.000 Unterschriften kann es bald losgehen. Die Klage beruft sich auf nichts weniger als Artikel 59 der hessischen Verfassung. Dort ist verankert, dass der Unterricht an Hochschulen unentgeltlich sein muss.
Das Sammeln der Unterschriften wurde in Hessen zu einem Politikum. Gewerkschaften, Parteien, Kirchen und Elterninitiativen unterstützten den Klagewunsch der Studenten und sorgten für viel mehr gültige Unterschriften, als man für eine Verfassungsklage in Hessen benötigt.
Daraus wird deutlich, dass zumindest in Hessen eben doch keine kritiklose Mehrheit für Studiengebühren besteht. Die Klage in Hessen könnte dazu führen, dass dort die Studiengebühren bis zum Urteilsspruch ausgesetzt werden. Das hessische Beispiel sorgt bundesweit für Furore und könnte bei erfolgreichem Ausgang vielen Protestierenden neuen Mut machen.
Auch wenn Gebührenboykotten und Klagen fast immer Drohungen folgen und den Protestierenden regelmäßig eine Druckkulisse entgegengestellt wird - für viele sind und bleiben Studiengebühren der falsche Weg.
Falsch, weil man sich die Gebühren nicht leisten kann - falsch, weil die Gebühren zweckentfremdet werden - oder auch einfach nur falsch, weil man an Bildung als Grundrecht glaubt und die Errungenschaft der Gebührenfreiheit nicht kampflos aufgeben will.
Deutschlands Studenten geben nicht auf, auch wenn sie von den Universitäten behindert, von der Politik geschasst und von vielen Mitmenschen belächelt werden. Zu hoffen bleibt, dass sie zumindest teilweise Erfolg haben und im Strudel der Gebührendebatte ihre eigenen Akzente setzen können.
In der deutschen Geschichte hat ein Studentenprotest schon einmal zur Abkehr von Gebühren geführt - das war im Jahr 1970 - es scheint also doch irgendwie zu gehen.