Primum non nocere - der oberste Grundsatz aller Ärzte. Doch was möglicherweise alles als Schaden oder Unrecht in unseren Gesetzbüchern verankert ist, wissen viele Berufsanfänger gar nicht. So kann ein Neuling schnell in eine böse Falle tappen.
Während des Studiums kommen Medizinstudenten zumindest innerhalb des Hörsaals selten in Kontakt mit der Jurisprudenz. Kaum treten sie aber ins Berufsleben ein, werden diverse gesetzliche Regelungen wichtig, von denen sicher nicht alle bekannt sind. Und spätestens mit der Niederlassung geht der Kampf mit den Paragraphen richtig los. "Einem Arzt, der sich niederlassen möchte, werden erstmal 8,2 kg Rechtsvorschriften in die Hand gedrückt" weiß Maximilian Broglie, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht.
Schon Studenten können mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Zum Beispiel während eines Praktikums oder einer Famulatur. Wer sich hier nicht an gewisse Regeln hält, kann schnell in Schwierigkeiten geraten. Oft vernachlässigt, aber ungemein wichtig ist auch für Studierende die Aufklärungspflicht. Nicht bedacht kann sonst die einfache Tätigkeit des Blutabnehmens, zu der besonders Famulanten ja gerne herangezogen werden, als vorsätzliche Körperverletzung interpretiert werden. Wer sticht ohne sich vorher die Einwilligung des Patienten zu holen macht sich dieses Vergehens theoretisch schuldig. Dabei ist es so leicht, dies zu umgehen. Kein Aufklärungsbogen oder -gespräch mit bezeugender Unterschrift, ein einfaches "Entschuldigung, ich muss Ihnen jetzt Blut abnehmen" reicht völlig. Erfolgt kein Widerspruch gilt dies als Einwilligung. So hat man den ersten Fallstrick schon erfolgreich umschifft.
Ordnung ist das halbe Leben
In diesem Zusammenhang ist auch die Dokumentation jeglichen Tuns von Bedeutung. So kann (hier vorrangig) der Arzt später nachweisen, eine bestimmte Tätigkeit, wie z.B. eine Aufklärung, durchgeführt zu haben. Die Dokumentation sollte möglichst ausführlich sein, alles Wesentliche beinhalten und lange - bis zum eventuellen Ernstfall - aufbewahrt werden. Schriftstücke dienen bei Gelegenheit als Beweise und werden deshalb der Öffentlichkeit vorgelegt. Sachliches Formulieren ist daher unbedingt angebracht.
Geht dennoch mal etwas daneben, ist es gut eine Haftpflichtversicherung zu haben. Diese ist mit Abstand die wichtigste Versicherung für Ärzte, kann aber auch schon für Studierende, etwa im PJ, nützlich sein. Denn nicht immer ist der Student über das Krankenhaus, wo er beschäftigt ist, abgedeckt. Es ist also dringend anzuraten, vor Antritt der Tätigkeit nachzufragen und sicherheitshalber eine Versicherung abzuschließen.
Reden ist Silber, Schweigen ist...
Ein weiterer Punkt ist die ärztliche Schweigepflicht, die trotz des Zusatzes "ärztlich" auch schon die Studierenden trifft. Wer Patientengeheimnisse ausplaudert, den kann das teuer zu stehen kommen: Die Verletzung der Schweigepflicht kann sowohl mit Freiheitsstrafe als auch mit Geldbuße geahndet werden. Sicherheitshalber sollte man sich da doch lieber an das alte Sprichwort "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" halten.