Nun kommen sie also: die Studiengebühren! Der alte und eherne Vorsatz der Chancengleichheit im Bildungswesen, welche vor allem den einkommensschwachen Bevölkerungsschichten zugute kam, droht zu wanken. Wird das Studium zum nahezu unbezahlbaren Luxus? Wir gehen der Sache auf den Grund und checken für Euch die Finanzierungsmöglichkeiten!
Einen wirklich kostenlosen Zugang zu universitärer Bildung gab und gibt es in der Bundesrepublik Deutschland - auch in der Zeit vor der ominösen "Studiengebühr" - bisher nicht. Studiengebühren im weiteren Sinne existieren nämlich in Form der relativ moderaten Semestereinschreibgebühren schon lange - nur heißen diese Gelder eben nicht Studiengebühren. Nun kommen aber echte Studiengebühren hinzu! Hierzu kurz zu den landesinternen Regelungen: In Baden-Württemberg zahlen Studenten am dem Sommersemester 2007 500 Euro Studiengebühren, ebenso wie in Bayern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Hamburg. In Niedersachsen sind Langzeitstudiengebühren schon eingeführt. Zahlen muss jede(r) Student(in), welche(r) die Regelstudienzeit um vier oder mehr Semester überschreitet. In Zukunft werden diese Gebühren sogar noch erhöht - auf 600 bis 800 Euro je nach Gesamtzahl von Hochschulsemestern. Andere Länder sind am Überlegen, wann und in welcher Höhe sie die Studiengebühren einführen werden.
Mögliche Auswege...
Drei allgemeine Möglichkeiten der Finanzierung haben wir für Euch etwas genauer unter die Lupe genommen. Natürlich gibt es neben diesen Varianten auch noch den altbekannten "Studentenjob" - bei uns Medizinstudenten ist ja nach wie vor sehr die Nachtschicht an der Krankenhauspforte, der Notdienst auf dem Rettungswagen oder die stundenweise Arbeit im (ambulanten) Pflegedienst beliebt. Problematisch hierbei ist, dass man unter Umständen auf einen bereits erlernten Beruf zurückgreifen können muss (Krankenpfleger, Rettungsassistent/-Sanitäter o.ä.), und man immer die nötige Zeit zwischen Privatleben, Examensvorbereitung, Familie und Pflichtveranstaltungen an der Uni finden muss, um sich die nötigen Kröten zu verdienen.
Modell 1: Das "Bundesausbildungsförderungsgesetz" (kurz BAföG)
Außer deutschen Auszubildenden haben unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Schüler und Studierende einen Anspruch auf Förderung. Das BAföG fordert keine besonders hohe Begabung. Die Leistungen des Auszubildenden müssen lediglich erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird. Dies wird regelmäßig bereits aus der Tatsache gefolgert, dass der Auszubildende die betreffende Ausbildungsstätte besucht. Ab dem fünften Semester einer Hochschulausbildung erfolgt eine Förderung aber nur noch, wenn der Auszubildende zeitgerecht den normalen geforderten Leistungsstand des 4. Semesters erreicht hat. Der Auszubildende muss ferner bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, z.B. des Studiums, jünger als 30 Jahre sein, sofern nicht bestimmte Ausnahmetatbestände, wie etwa die Erziehung von Kindern oder die zwischenzeitliche Betreuung kranker naher Angehöriger ein Überschreiten dieser Altersgrenze rechtfertigen. Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen (Bedarf), auf die eigenes Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und - in aller Regel - auch seiner Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist somit "familienabhängig". Auf den pauschaliert ermittelten Bedarf wird - ebenfalls pauschaliert - der Betrag angerechnet, die der Auszubildende und seine Familie aus eigenen Mitteln aufbringen können. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Auszubildende elternunabhängig gefördert, insbesondere für Ausbildungen im Zweiten Bildungsweg und wenn Auszubildende bereits längere Zeit berufstätig waren und wirtschaftlich schon auf eigenen Füßen stehen konnten. Für das zinslose staatliche Darlehen wird ein Teilerlass gewährt, wenn die Ausbildung besonders früh erfolgreich abgeschlossen worden ist und wenn der Auszubildende bei zeitgerechtem Abschluss der Ausbildung zu den besten 30% der Jahrgangsabsolventen der Prüfung in seinem Studiengang gehört hat. Die verbleibenden Darlehen müssen später einkommensabhängig in vierteljährlichen Raten an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden.
Modell 2: Der Studienkredit
Die KfW-Bankengruppe hat kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz (welches gekippt wurde) erstmals ihre Idee für einen Studienkredit vorgestellt. Insbesondere der KfW-Vorstandsvorsitzende Reich will damit der KfW einen neuen Markt erschließen - den der Bildungsfinanzierung, der sich erst mit Studiengebühren so richtig lohnt. Der KfW-Studienkredit verzichtet auf eine Bonitätsprüfung und auf Sicherheiten. Es steht allen deutschen Studierenden (darüber hinaus noch EU-Ausländern und "Bildungsinländern") an allen staatlich anerkannten Hochschulen zur Verfügung, sofern die Antragsteller das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet und noch kein Studium abgeschlossen haben. Der Kredit selbst wird vollständig durch die KfW ausgerichtet. Mit der Beratung und die Antragsannahme hat die KfW lokale Vertriebspartner beauftragt. Risiken: Kreditaufnahme birgt immer das Risiko der Schuldenfalle, also der sogenannten Überschuldung. Da ein Studium nicht notwendigerweise zu einem Arbeitsplatz führt, können die Darlehen unter Umständen nicht zurückgezahlt werden. Schuldnerberatungsstellen geben Auskunft darüber, wie man in solchen Fällen einer zunehmenden Verschlimmerung der Situation, z.B. der Privatinsolvenz entgeht, bzw. eine Kreditaufnahme von vornherein vermeidet. Da bei vielen Angeboten, anders als beim BAföG, die Rückzahlung bereits zwei Jahre nach dem Studierende fällig wird, sollte die Aufnahme eines Studienkredits nicht ohne vorherige Beratung erfolgen. Zudem besteht zwischen dem konventionellen BAföG und beispielsweise dem KfW-Kredit ein teils gravierender Unterschied hinsichtlich der möglichen Höhe der Verschuldung: Während sich die durch BAföG entstandenen Schulden unabhängig von Förderhöhe und -dauer auf maximal 10 000 Euro belaufen, kann dieser Wert im Einzelfall beim (bspw. KfW-)Studienkredit um bis zu zehn mal höher ausfallen - bei ähnlicher Förderungshöhe. Also Augen auf und Vorsicht walten lassen!
Modell 3: Das Stipendium
Das dritte und letzte Modell betrifft bestimmt nur eine Handvoll Studierender, da es zum Teil an sehr strikte Rahmenbedingungen und Bindungen geknüpft ist. Trotzdem wollen wir diese Art der "Unterstützung" nicht unberücksichtigt lassen. Ein Stipendium ist eine freiwillige Gabe von Mitteln für die Unterstützung eines Bedürftigen in seiner Aus- und Weiterbildung. Meist sind dies Gelder, die aus der Stadt- oder Staatskasse bzw. aus testamentarischen Hinterlassenschaften/Stiftungen herrühren. Ein Stipendium ist immer an verschiedene Verpflichtungen gebunden, die der Stipendiat erfüllen muss - dies kann sowohl während als auch nach der Ausbildung gefordert sein. Entweder, dass er verschiedene Leistungen erbringt oder sich für eine festgelegte Zeit in den Dienst des Stifters stellt und andere Forderungen, die immer individuell vom Stipendiengeber abhängen. Weitere Informationen hierzu findet Ihr auch bei medizinstudent.de.