Ab dem 1. April 2017 sollen quantitative immunologische Stuhltests zur Früherkennung von Darmkrebs qualitative Guajak-basierte Tests ablösen. Der iFOBT gehört dann für Versicherte ab dem 50. Lebensjahr zu den Kassenleistungen. Ärzte und Labore sehen die Umstellung kritisch.
Ab dem 1. April 2017 wird der immunologische Stuhltest zur Früherkennung von Darmkrebs (iFOBT) für Menschen ab 50 Jahren zu den Kassenleistungen gehören. Die Facharztgruppen der Hausärzte, Gynäkologen, Urologen, Facharztinternisten und Chirurgen dürfen den Test dann abrechnen. Der bisherige qualitative Guajak-basierte Test auf okkultes Blut im Stuhl (gFOBT) fällt zeitgleich aus der gesetzlichen Versorgung heraus. Nach aktuellem Beschluss werden die Ausgabe und die Rücknahme des neuen Stuhltests sowie die dazugehörige Beratung laut Einheitlichem Bewertungsmassstab (EBM) mit 6 Euro außerbudgetär honoriert. Die Auswertung der neuen quantitativen immunologischen Stuhltests wird dann ausschließlich im Speziallabor erfolgen und wird für diese mit 7,90 Euro vergütet. Soweit so gut. Doch es gibt noch ein paar kleinere Probleme, die den reibungslosen Start des iFOBT holpriger gestalten könnten als geplant. DocCheck berichtete schon im Juni 2016 über die Startschwierigkeiten.
Zum einen monieren gerade die bald zuständigen Speziallabore, dass ihr Spezialangebot zur Testauswertung durch die neuen Vergütungsregelungen unterbewertet sei. Der iFOBT rechne sich für sie daher nur in großen Stückzahlen. Zum anderen sollen die Fachärzte den Test für ihre Patienten ausdrücklich bei den Speziallaboren beziehen. Diese können aber bisher in vielen Fällen nicht liefern, weil sie die Testanforderungen seitens der Krankenkassen noch gar nicht erfüllen. Wichtig für Ärzte ist darüber hinaus, den Patienten zukünftig daran zu erinnern, nach Ausgabe des Tests in der Praxis, die Probe wieder abzugeben, damit diese innerhalb der geforderten fünf Tage gemessen werden kann. Bleibt der Patient seinen Stuhl nämlich trotz Beratungsgespräch und Testausgabe schuldig, ist das erbrachte Leistungspaket nicht abrechenbar. Denn dazu heißt es im Regelwerk: Die Vergütung von 6 Euro wird nur nach Beratung, Ausgabe und Rücknahme des Tests fällig.
Die deutschen Urologen teilten zudem in einer aktuellen Pressemitteilung zum Thema iFOBT mit, dass man aufgrund der neuen Regelungen um die flächendeckende Früherkennung bei Darmkrebs in Deutschland fürchte. Die qualitativen immunologischen Stuhltests wurden traditionell von den Vorsorgerärzten mit großer Akzeptanz bei ihren Patienten wohnortnah und flächendeckend direkt in der Praxis angeboten und dort ohne lange Transportwege sofort ausgewertet und besprochen. Derzeit sei es nach Meinung des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V. (BDU) zudem nicht erkennbar, inwiefern die propagierten Vorteile des iFOBT die technischen und logistischen Probleme der Neuregelung in der Darmkrebsvorsorge aufwiegen würden. Studien zeigten bezüglich der Effizienz und Validität beispielsweise keinen Unterschied zwischen qualitativen und quantitativen Tests. Ringversuche der beteiligten Labore zur externen Qualitätssicherung stehen vorerst noch aus. Wie lange das so bleiben wird, ist unklar, denn ein von unabhängiger Stelle definierter Referenzwert für den quantitativen iFOBT existiert bisher gar nicht. Jeder Hersteller lege noch immer die Referenzwerte für seinen individuellen Test selbst fest, kritisierte der BDU. Wünschenswert wäre es daher gewesen, dass beide Tests zumindest für eine Übergangszeit parallel geführt worden wären, um die Qualität und die Akzeptanz des neuen Testverfahrens sicher beurteilen zu können. Anders als bei Kassenpatienten besteht für die Privatversicherten aber auch weiterhin eine Wahl zwischen Quantität und Qualität in der Darmkrebsvorsorge.
Der neue quantitative immunologische Stuhltest (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs löst zum 1. April 2017 den bisher empfohlenen qualitativen Guajak-basierten Test auf okkultes Blut im Stuhl (gFOBT) für gesetzlich Versicherte ab. Ob die Schwerpunktsetzung auf Quantität für die Patienten in der Darmkrebsvorsorge zu weniger Qualität führt, wird sich zukünftig erst noch erweisen müssen. Einzig Privatversicherte haben weiterhin die Wahl zwischen dem Point-of-Care-Ansatz des gFOBT oder der logistisch scheinbar etwas stärker herausfordernden iFOBT-Variante. Denn zumindest was Effizienz und Validität angeht, besteht zwischen den beiden Tests kein Unterschied.