Sechs Jahre Medizinstudium sind schneller vorbei, als man denkt. Dann kommen die unvermeidbaren Fragen: Wo soll ich mich weiterbilden? Ist der deutsche Titel gut genug oder wäre es doch besser, ins Ausland zu gehen? Einige Antworten lieferte der Vortrag von Dr. Peglau „Weiterbildung im In- und Ausland“ am DocSteps Kongress 2008.
Im Rahmen des Kongresses in Berlin am 4. und 5. Oktober 2008 wurde den über 1300 Interessierten ein abwechslungsreiches und informatives Programm geboten. Da der Kongress unter dem Motto „Zukunftsperspektiven, Berufsorientierung, Karriereplanung für Ärzte und Medizinstudenten“ stand, wurden Vorträge wie „Klinikalltag- nein danke“, „Arbeiten im Entwicklungsdienst“, „Chance Ausland- Erfahrungsberichte aus USA, Schweden, Schweiz und Australien“ sowie auch „Weiterbildung im In- und Ausland“ besonders oft von den angemeldeten Kongressbesuchern ausgewählt und die Vorlesungssäle bis auf die Treppenstufen von interessierten Zuhörern besetzt.
Referent Dr. Peglau, stellvertretender Geschäftsführer der Landesärztekammer Berlin, legte den Schwerpunkt seines Vortrags „Weiterbildungswege im In- und Ausland“ vielmehr auf die Weiterbildungsordnungen und Regelungen in Deutschland. Für das Publikum, das zum größten Teil aus Medizinstudenten bestand, war das sehr aufklärend.
Bildung ist nicht gleich Bildung
Zunächst wurde den Zuhörern anhand von gut strukturierten Schaubildern der gängige Ausbildungsweg des Arztes in Deutschland erläutert. Die Weiterbildung bzw. Facharztausbildung wird durch die jeweilige Landesärztekammer eines jeden Bundeslandes geregelt, in der jeder approbierte Arzt bei Berufseinstieg Pflichtmitglied wird. Sie weist von Bundesland zu Bundesland Unterschiede auf, die der junge Arzt unbedingt bezüglich seiner Facharztausbildung beachten muss.
In der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern sind die Voraussetzungen zur Erlangung jedes in Deutschland möglichen Facharztprofils detailliert geregelt. Im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung eines zur Weiterbildung berechtigten Facharztes erlangt der Berufseinsteiger auf der Grundlage dieser Weiterbildungsordnung fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten. Ein Katalog mit einer bestimmten Anzahl diagnostischer und therapeutischer Eingriffe muss abgearbeitet und durch den anleitenden Weiterbildungsbefugten schriftlich bestätigt werden.
Einheitlich ist in allen Landesärztekammern seit 2004 allerdings die 24-monatige Basisweiterbildung geregelt, die den ersten 2 Jahren Facharztausbildung entspricht. Nach diesen 24 Monaten in z.B. Innere Medizin muss die Entscheidung für ein bestimmtes Facharztgebiet (beispielsweise Kardiologie) fallen, auf das diese 24 Monate dann angerechnet werden. Somit kann man im Gegensatz zu den früher notwendigen 6 Ausbildungsjahren für den Titel „Facharzt für Innere Medizin“ und weiteren 6 Jahren für den „Facharzt für Kardiologie“ heute schon nach 6 Jahren zum Beispiel den Titel „Facharzt für Innere Medizin Schwerpunkt Kardiologie“ erlangen, für den man sich nach den oben genannten 24 Monaten Basisweiterbildung entschieden hatte.
Auf Details achten
Der Referent Dr. Peglau informierte die Zuhörer zudem sehr detailliert über die Pflichten und Rechte der weiterbildungsbefugten Ärzte, die unter anderem für die Erstellung eines Weiterbildungsprogramms in ihrer Klinik verantwortlich sind, was der Berufsanfänger auch unbedingt zu Beginn anfordern und einsehen sollte. Fehlt nämlich im Vertrag beispielsweise der Vermerk einer Weiterbildungsbefugnis durch den jeweiligen Oberarzt bzw. das Krankenhaus, kann die Anrechnung der vom Berufsanfänger abgeleisteten Arbeitszeit auf die Weiterbildungszeit unter Umständen gefährdet sein.
Der Hinweis auf die Möglichkeit, eine Facharztausbildung mittels eines Teilzeitvertrages zu absolvieren, welche vor allem Frauen mit Familien- bzw. Kinderwunsch in Erwägung ziehen, wurde auch gegeben. Der Redner betonte speziell die vorher einzureichende, unabdingbare rechtliche Absicherung bei der jeweiligen Landesärztekammer durch den Teilzeitarbeitnehmer, die dann in aller Regel dem Antragsteller ihr Einverständnis mitteilt. Durch diesen Antrag einer Teilzeitfacharztausbildung bei der jeweiligen LÄK garantiert diese dann die Anerkennung der zu 25%, 50% oder 75%ig erbrachten Leistung. Es gilt dies natürlich abzuwägen, denn durch diese Teilzeit- Weiterbildung verlängert sich entsprechend die gesamte Ausbildung.
Flucht der Mediziner
Der Vortrag von Dr. Peglau behandelte schwerpunktmäßig die Weiterbildung in Deutschland. Im Vergleich zu allen anderen europäischen Ländern dauere die deutsche Facharztausbildung am längsten. Ein Äquivalenzverfahren ist sehr aufwändig und wird oft nicht mit einer erfolgreichen Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen honoriert. Zuständig für alle Anrechnungsfragen von im Ausland absolvierten Weiterbildungszeiten oder Facharztzertifikaten ist die jeweilige Landesärztekammer. Grundsätzlich kann von einer Anrechnungsfähigkeit von im Ausland absolvierten Tätigkeiten auf die Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen werden, wenn diese den Inhalten der deutschen Weiterbildungsordnung entsprechen.
In den Medien fällt zunehmend häufig der Ausdruck Medizinerschwund. Viele Jungärzte zieht es in andere, für Mediziner attraktiver erscheinende Länder, zum Beispiel in die Schweiz. Ein Grund für diese Abwanderung aus Deutschland sind vor allem die ansprechenden Arbeitsbedingungen sowie die oft besseren Verdienstmöglichkeiten. Das Netto-Einstiegsgehalt ist deutlich höher und die Arbeitszeiten oft auf durchschnittlich 50 Stunden in der Woche begrenzt. Ein weiterer Grund, warum sich so viele deutsche Ärzte um eine Stelle in einem schweizerischen Krankenhaus bewerben, sind oft auch die dort herrschenden, angenehm flachen Hierarchien. Inzwischen stellen deutsche Ärzte etwa zehn Prozent aller berufstätigen Ärzte in der Schweiz.
Tipps für die Wanderer
Orientierend für alle approbierten Mediziner, die ein Auslandsstudium in Erwägung ziehen, gibt es hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten, zu beachtenden Dinge:
Ein fertiger Rezeptvorschlag
Letztendlich implizierte der Vortrag auch im Zusammenhang gesehen den objektiven Rat, die Weiterbildung zum Facharzt entweder gänzlich in Deutschland, oder aber nur einen sehr kleinen Teil von 6 Monaten bis zu einem Jahr im Ausland zu absolvieren, wenn man das komplizierte Äquivalenzverfahren, das in einer detaillierten, langwierigen Aufschlüsselung der im Ausland erbrachten Leistung verglichen mit in Deutschland zu erbringenden Leistungen endet, umgehen möchte. Denn alle mit dieser Gleichwertigkeitsprüfung in Zusammenhang stehenden Komplikationen erschweren das Erreichen des Titel Facharztes, da dieser im europäischen Raum bisher leider noch keinem einheitlichen Äquivalenz- bzw. Anerkennungsverfahren unterliegt. Umgekehrt ist mit einer in Deutschland abgeschlossenen Facharztausbildung das Arbeiten als Arzt in EU- und auch Nicht-EU Ländern oft problemlos, da diese einen allgemein sehr guten Ruf hat. Die Weiterbildung bedarf zusammengefasst einer wohlüberlegten Planung, diese kann durch gutes Recherchieren und frühzeitiges, genaues Informieren böse Überraschungen und Komplikationen vermeiden.