Im kommenden Jahr soll das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Bundesregister für zugelassene Internetapotheken online gehen. Das von dem Verband BVDVA geschaffene Gütesiegel soll es aber weiterhin geben.
Anfang des Jahres hatte das Bundesgesundheitsministerium das ihm unterstellte Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) beauftragt, ein deutschlandweites Versandhandelsregisters für zugelassene Versandapotheken aufzubauen. Die Bundesregierung legte damit indirekt ein deutliches Bekenntnis zur Zukunft der Versandapotheken in Deutschland ab. Jetzt geht dieses Projekt in großen Schritten auf seine Vollendung zu. Zwar wird seitens des DIMDI kein Termin genannt, zu dem das neue Apothekenregister online gehen soll. Doch ist von unterschiedlicher Seite zu hören, dass dies wohl Anfang 2009 soweit sein wird, möglicherweise schon im Januar.
Ein Klick bringt den Register-Check
„Bisher können die Verbraucher illegale von legalen Anbietern oft nur schwer unterscheiden“, betonte DIMDI-Sprecherin Susanne Breuer im Gespräch mit dem DocCheck-Newsletter. Das solle sich künftig ändern. Praktisch wird das so ablaufen, dass die für die Erteilung der Versanderlaubnis zuständigen Landesbehörden aktuelle Informationen über die zugelassenen Online-Apotheken im jeweiligen Bundesland an das DIMDI übermitteln. Dort werden diese Daten dann in einer über das Internet einsehbaren Datenbank zusammen geführt. „Zusätzlich entwickeln wir ein Icon, das die Apotheker auf ihrer Webseite anbringen können“, so Breuer. „Patienten können dann durch einen Klick auf das Icon überprüfen, ob eine Versandhandelserlaubnis für die Apotheke vorliegt. Ist das nicht der Fall, erscheint eine Warnmeldung.“ Wie andere derartige „Siegel“ ist allerdings auch das neue Bundesversandapothekenlogo darauf angewiesen, dass es die Apothekenkunden tatsächlich anklicken. Denn nur dann wird die Online-Verbindung zum Zentralregister aufgebaut. Wer sich ohne Klick auf das Icon verlässt, könnte Schiffbruch erleiden. Denn gefälscht werden kann es relativ problemlos, dieses Schicksal teil es mit vielen anderen Internetlogos. Details über das Aussehen des Bundeslogos und auch die URL des neuen Registers werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt gegeben.
Bundesplakette versus BVDVA: Konkurrenz belebt das Geschäft…
Beim Bundesverband der deutschen Versandapotheken wird die Initiative der Bundesregierung begrüßt: „Wir finden das sehr gut und sind froh, dass sich eine öffentliche Stelle um das Thema kümmert“, sagt BVDVA-Sprecherin Kerstin Kilian. Zwar halte man seitens des BVDVA die Verbraucher für grundsätzlich kompetent genug, selbst zwischen seriösen und unseriösen Anbietern zu unterscheiden. „Wenn Nutzer von Online-Apotheken dafür aber künftig nicht mehr ins Impressum gehen müssen, dann ist das auch aus unserer Sicht ein Fortschritt“, so Kilian zu DocCheck.
Für den BVDVA hat die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums freilich zwei Seiten. Denn der BVDVA bietet selbst seit Jahren ein eigenes Label für Online-Apotheken an, das BVDVA-Gütesiegel. „Für dieses Siegel reicht es nicht, einfach nur seine Zulassung einzureichen“, betont Kilian. Vielmehr müsse die Apotheke zusätzliche Qualitätskriterien erfüllen, die von der Erreichbarkeit über den Umgang mit Mengenbestellungen bis hin zur Patienteninformation reichen. Allerdings hat der BVDVA mit seinem rund 1500 Euro teueren Gütesiegel vor einiger Zeit Probleme mit der Wettbewerbszentrale bekommen. Derzeit läuft noch eine Übergangsfrist, in der nun eine unabhängige Zertifizierungsstelle als Kooperationspartner gesucht wird, um das Gütesiegel weiterleben zulassen. Offen ist, wie groß in Zeiten der „Bundesplakette“ das Interesse der Apotheker an einem dann zusätzlichen Gütesiegel noch sein wird.