Wer aufgrund eines Tests oder einer Vorsorgeuntersuchung zum Arzt geht, wartet häufig angespannt auf das Testergebnis. Nicht selten wollen sich Ärzte nur bei auffälligem Befund melden. Doch werden nicht nur normale, sondern auch schlechte Ergebnisse Patienten häufig gar nicht mitgeteilt.
Anordnung und Nachverfolgung von ambulanten Labor- und Bildgebungsuntersuchungen kosten Ärzte nicht nur eine Menge Zeit. Im diagnostischen Prozess sind sie natürlich sehr bedeutsam. Diagnostische Fehler sind nicht selten Ursache von Schadensersatzansprüchen, da untersuchungsbezogene Fehler schwere Konsequenzen nach sich ziehen können.
Bei Anruf Glück
Ein häufiger Fehler nach Untersuchungen von Patienten ist, dass auffällige Ergebnisse Patienten gar nicht mitgeteilt werden und auch nicht dokumentiert werden, ergab eine Untersuchung von US-Forschern um Lawrence Casalino des Weill Cornell Medical College in New York. Wie in den Archives of Internal Medicine (2009;169:1123-1129) veröffentlicht, erfahren in sieben Prozent der Fälle Patienten nichts von einem auffälligen Untersuchungsergebnis, und einer von 14 auffälligen Untersuchungsbefunden wird nicht mitgeteilt.
Die Forscher hatten retrospektiv die medizinischen Aufzeichnungen von 5.434 Patienten zwischen 50 und 69 Jahren aus 23 Arztpraxen überprüft. Darunter befanden sich Ergebnisse von Screening-Untersuchungen für hohes Cholesterin und Diabetes, Blutuntersuchungen für das Kolonkarzinom und Mammografien. Sie beobachteten den Umgang mit Untersuchungsbefunden in den Praxen und benachrichtigten Ärzte, die versäumt hatten ihre Patienten zu informieren.
Insgesamt waren die Ergebnisse in den Arztpraxen sehr unterschiedlich. Während manche Praxen es pflegten, ihre Patienten immer über Ergebnisse zu informieren, erreichten andere Spitzenwerte im Versäumnis dies zu tun. Sie ließen in 26 Prozent der Fälle die Patienten bezüglich ihres auffälligen Befundes im Unklaren.
Papier ist geduldig - Computer auch…
Dabei ereigneten sich die meisten Fehler, wenn Praxen Befunde teils auf dem Papier, teils elektronisch dokumentierten. Zwischen Papier- und elektronischer Dokumentation ergab sich kein Unterschied. Elektronische medizinische Aufzeichnungen sind demnach kein Garant für die Reduktion von Fehlern, erhöhen in manchen Fällen sogar die Fehlerwahrscheinlichkeit, so Casalino.
Er fordert explizite Regeln für die Mitteilung von Untersuchungsergebnissen. Alle Befunde sollten dem Arzt zurückgesendet werden, der die Untersuchung angeordnet hat, was leider auch hierzulande durchaus nicht immer gängige Praxis ist, zeigt eine Untersuchung des Göttinger Forschers PD Dr. Jean-Francois Chenot. Wie in der Fachzeitschrift „Der Schmerz“, dem offiziellen Organ der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V., veröffentlicht, hatte Chenot die Überweisungen eines Quartals von zwölf Hausarztpraxen analysiert und besonders Überweisungen in die Orthopädie genauer unter die Lupe genommen. Demnach ist die Kommunikation zwischen Hausärzten und Fachärzten nicht die beste. Es fehlten konkrete Angaben und Arbeitsaufträge auf Seiten der Hausärzte. Umgekehrt erhielten Hausärzte trotz Berichtpflicht nur in einem Drittel der Fälle den Bericht des Orthopäden. Dass Begleiterkrankungen von Patienten kein Thema waren, schien besonders erschreckend.
Auch Normalbefunde sind mitteilungswert
Patienten immer auch Normalbefunde mitzuteilen, ist eine weitere Möglichkeit der Fehlerreduktion, so Casalino. Patienten rät er, Befunde immer zu erfragen und nicht den Anruf der Praxis abzuwarten, der da kommt oder auch nicht. Denn keine Neuigkeiten sind eben durchaus nicht immer gute Neuigkeiten.