Krankenkassenbosse werden oft wegen ihrer Gehälter angezählt. Ein Blick in die Lohnbuchhaltung der KVen freilich zeigt, dass Gleiches mit Gleichem vergolten wird. Zwar verdienen KV-Bosse noch nicht besonders lange Geld. Aber dafür viel.
Wer, wer, wer, kriegt mehr, mehr, mehr? Im inoffiziellen Wettstreit zwischen Ärzten und Krankenkassen um das höchste Funktionärshonorar sind die Ärzte knappe Sieger. Während bei den Krankenkassen TK-Chef Norbert Klusen mit 245.781 Euro Grundgehalt als Spitzenreiter gilt – DocCheck berichtete – kam der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, laut Selbstauskunft der KBV von Anfang 2009 im Jahr 2008 auf glatte 260.000 Euro jährlich. Sein hausärztlicher Kollege im Vorstand bekommt genauso viel.
Ein KV-Boss kann sich schon mal was gönnen
Auch bei den KV-Bezirken langt der eine oder andere Vorstand ganz ordentlich zu und toppt dabei durchaus die Top-Verdiener der Kassen. Der Scheck am Monatsanfang korreliert grob mit der Größe des KV-Bezirks. Entsprechend gut gestellt ist der KV-Vorstand in Bayern: Der Internist Axel Munte bekam genau 237.748,68 Euro. Anderswo nimmt man es mit den Pfennigen nicht so genau. Die KV Niedersachsen entlohnt ihren Chef mit 250.000 Euro im Jahr, nebenan, in Nordrhein sind es 240.000 Euro. Und die KV Hessen spendiert 220.000 Euro. Zwischenfazit: Seit die KVen vor einigen Jahren von Ehrenamt auf Hauptamt umgeschaltet haben, hat sich eine neues und ausgesprochen lukratives Berufsfeld entwickelt.
Ähnlich wie bei den Krankenkassen gibt es natürlich auch bei den KVen so einige, die deutlich weniger zahlen. Richtig arm freilich wird im KV-Vorstand niemand. Nur in Baden-Württemberg, Berlin und Bremen liegt das Grundgehalt der KV-Bosse unterhalb von 180.000 Euro und das auch nur knapp. Baden-Württemberg ist dabei ein Spezialfall, siehe unten. Auch die nicht vorsitzenden Vorstände liegen durch die Bank weit über den Durchschnittsgehältern niedergelassener Ärzte. Generell gilt: Wer seinen KV-Chef auf 190.000 bis 210.000 Euro taxiert, liegt im Allgemeinen richtig. Nicht-inthronisierte KV-Vorstandsmitglieder liegen immer noch konsequent über 160.000 Euro. Und nicht wenige durchbrechen auch in diesen Positionen die 200.000 Euro-Schallmauer.
Zweites Gehalt Altersvorsorge…
So weit, so nicht genug. Als das Handelsblatt vor fünf Jahren einen Beitrag über die damals erste öffentliche Liste von KV-Vorstandsbezügen schrieb, waren Dienstwagen zur privaten Nutzung noch die Ausnahme. Heute sind sie die Regel, und zwar auch bei den Unteroffizieren im Vorstand. Nicht verschwiegen werden darf auch, dass die KV-Vorstandsgehälter formal für eine Viertagewoche gezahlt werden. Fast überall ist nämlich ein Tag Nebentätigkeit in der Praxis pro Woche erlaubt, auch in Baden-Württemberg, wo die bundesweit einzigartige Situation existiert, dass die Vorstände eine als Praxisreorganisationspauschale bezeichnete Vergütung als variables Add-on zum Grundhonorar bekommen. Diese Pauschale hat die erstaunliche Höhe von einem kompletten Jahresgehalt. Natürlich gibt es auch noch Vorsorgeaufwendungen, die ebenfalls sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Die Regel ist, dass die KV den Arbeitgeberbeitrag zur Ärzteversorgung in Höhe des 1,0fachen Satzes übernimmt, rund 6300 Euro je nach Bezirk. Besonders gut verhandelt hat offensichtlich ein Vorstandsmitglied der KV Bayerns, bei dem die KV den Arbeitnehmeranteil trotz 237.748,68 Euro Grundgehalt auch noch übernimmt.
In Berlin werden bei allerdings stark unterdurchschnittlicher Grundvergütung von 160.000 Euro 21.000 Euro zusätzlich an Vorsorgepauschalen gezahlt. Rheinland-Pfalz leistet sich hier satte 30.000 Euro. Und auch im Saarland wird die dortige Ärzteversorgung mit 15.188 Euro im Jahr eher überalimentiert. Den Vogel schiesst in dieser Hinsicht allerdings die KBV ab, deren Zweitvorstand zusätzlich zu 260.000 Euro Grundgehalt bemerkenswerte 54.000 Euro an Vorsorgepauschalen erhielt. Pro Jahr wohlgemerkt. KBV-Chef Köhler ist da bescheidener. Auch auf die private Nutzung eines Dienstwagens verzichtet er.
In der Gesamtschau: Punktsieg für die KV
Wie nun schneiden die KV-Bosse in der Gesamtschau im Vergleich zu ihren Kassenkollegen ab? Für sich verbuchen kann die KV-Seite in jedem Fall, dass die Gesamtvergütung ihres Vorstandspersonals dramatisch geringer ist als bei den Krankenkassen. Das allerdings liegt schlicht daran, dass es zehnmal mehr Krankenkassen als KVen gibt. Bekanntlich ändert sich das gerade… Ein anderes Argument der KV-Seite pro hohe Gehälter zieht dagegen nicht wirklich: „Es handelt sich [bei den KV-Vorstandsgehältern] nicht, wie häufig dargestellt wird, um Krankenkassenbeiträge der Versicherten“, betont die KBV in einer Stellungnahme anlässlich der letzten Offenlegung der Zahlen Anfang 2009. Und weiter: „Es handelt sich um Beiträge der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen.“ Das stimmt natürlich, einerseits. Aber andererseits orientieren sich die KV-Verwaltungskostenbeiträge der Ärzte prozentual am Brutto-GKV-Umsatz. Und sofern ist die These, dass es sich bei der KV quasi um das Privatvergnügen der Ärzte handele, natürlich Augenwischerei. Natürlich sind auch die KV-Vorstandshonorare letztlich Beitragsgelder. Die KVen sind Teil des Systems und als solche in der Systemfinanzierung implizit enthalten.
Die interessante Frage ist ohnehin weniger die nach der Höhe der Vergütung der Vorstände als die nach der Effizienz des KV-Systems. Da die KVen reine Verwaltungen sind, lässt sich ein mit den Krankenkassen vergleichbarer Verwaltungskostenanteil nicht wirklich berechnen. Hinweise gibt allenfalls der KV-Verwaltungskostenbeitrag, den die Ärzte entrichten müssen. Er variiert von KV zu KV und liegt in der Regel irgendwo zwischen 2 und 3 Prozent. In Berlin waren es 2008 sogar unter 2 Prozent. In Nordrhein können Ärzte per elektronischer Abrechnung 0,2 Prozentpunkte sparen und landen dann bei 2,6 Prozent. Nach Steuern sind das niedrig vierstellige Beträge. Entscheidend: Im Mittel ist der KV-Satz über die letzten Jahre eher gefallen als gestiegen. Von einem Aufblähen des Systems zu reden, fällt also schwer. Insgesamt fließen rund 850 Millionen Euro pro Jahr ins KV-System.